Glossar
Die Begriffe, kurz erklärt.
Von Absichtserklärung bis Warmakquise. Jeder Eintrag sagt in zwei Sätzen, was gemeint ist, und dann, was es für dich bedeutet.
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Alle Begriffe
Das Verzeichnis
§
- § 34d GewO§ 34d der Gewerbeordnung regelt die Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler.
- § 34f GewO§ 34f der Gewerbeordnung regelt die Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler.
- § 34i GewO§ 34i der Gewerbeordnung regelt die Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler.
- § 7 UWG§ 7 UWG verbietet Werbung, die den Empfänger unzumutbar belästigt.
A
B
- Beratungspflicht nach VVGDie Beratungspflicht nach § 61 VVG verpflichtet jeden Versicherungsvermittler …
- BestandskundeBestandskunde ist, wer mindestens einen laufenden Vertrag bei dir hat und deshalb dauerhaft in deiner Betreuung steht.
- BestandsprovisionDie Bestandsprovision ist eine laufende Vergütung, die ein Vermittler erhält, solange ein von ihm vermittelter Vertrag besteht und ihm zugeordnet ist.
C
D
E
- EinwilligungEine Einwilligung ist die freiwillige, informierte und unmissverständliche Erklärung einer Person, dass sie mit einer bestimmten Verarbeitung ihrer Daten oder mit Werbung einverstanden ist.
- EmpfehlerDer Empfehler ist der Kunde, der einen Berater weiterempfiehlt und dafür seinen eigenen Ruf einsetzt.
- EmpfehlungEine Empfehlung ist die Weitergabe eines Vertrauensurteils.
- EmpfehlungsmarketingEmpfehlungsmarketing ist der planmäßige Aufbau neuer Kontakte über bestehende Kunden, die den Anbieter in ihrem eigenen Umfeld weitergeben.
- EmpfehlungsquoteDie Empfehlungsquote ist der Anteil der Kunden, die in einem festgelegten Zeitraum mindestens eine Empfehlung ausgesprochen haben.
- ErstberatungDie Erstberatung ist das erste inhaltliche Gespräch zwischen Berater und einem neuen Interessenten.
K
- KaltakquiseKaltakquise ist die Werbeansprache von Menschen, die vorher keinen Kontakt zum Berater hatten und ihr nicht zugestimmt haben.
- KonversionsrateDie Konversionsrate ist der Anteil einer Ausgangsmenge, der einen vorher festgelegten nächsten Schritt tatsächlich geht.
- KundenwertDer Kundenwert ist der Betrag, den ein Kunde über die gesamte Dauer der Verbindung einbringt, abzüglich der Kosten seiner Gewinnung und Betreuung.
L
M
N
P
R
S
- SachkundeprüfungDie Sachkundeprüfung ist der Nachweis der fachlichen Eignung vor der Industrie- und Handelskammer.
- SachwertgrenzeDie Sachwertgrenze ist der Höchstwert, den ein Geschenk oder eine Belohnung haben darf, damit sie noch als geringwertige Zuwendung gilt.
- SondervergütungEine Sondervergütung ist jede unmittelbare oder mittelbare Zuwendung neben der im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistung, insbesondere die vollständige oder teilweise Provisionsabgabe.
T
V
W
Z
Begriffe klären ist das eine.
Bestandsgold macht daraus einen Ablauf, der jeden Tag läuft.