Glossar
Erstberatung
Die Erstberatung ist das erste inhaltliche Gespräch zwischen Berater und einem neuen Interessenten. Sie klärt Situation, Bedarf und Ziel, ohne Abschluss und in aller Regel ohne Rechnung.
Einordnung
Was dahintersteckt
Der Begriff steht in keinem Gesetz, im Vertrieb ist er trotzdem fest umrissen: Bestandsaufnahme, offene Fragen, eine erste Einschätzung und die Verabredung, wie es weitergeht. Verkauft wird darin nichts. Wer im ersten Gespräch schon einen Tarif auf den Tisch legt, hat die Ermittlung von Wünschen und Bedürfnissen übersprungen, die § 61 VVG verlangt.
Nicht zu verwechseln ist die Erstberatung mit der Erstinformation. Die verlangt die Versicherungsvermittlungsverordnung beim ersten Geschäftskontakt in Textform: wer du bist, mit welchem Status du vermittelst, deine Nummer im Vermittlerregister und die zuständigen Beschwerdestellen. Das ist ein Formblatt, keine Beratung – es kommt vor der Erstberatung, nicht an ihrer Stelle.
Wer die Erstberatung bezahlt, hängt an deiner Zulassung. Der Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO wird vom Produktgeber über Provision oder Courtage vergütet; sein erstes Gespräch ist für den Kunden deshalb in aller Regel kostenfrei. Der Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO rechnet dagegen ein Honorar mit dem Kunden ab. Daraus entsteht das häufigste Missverständnis: kostenfrei heiße unverbindlich für beide Seiten. Deine Pflichten aus § 61 VVG greifen ab dem ersten Satz, unabhängig davon, ob am Ende ein Vertrag steht. Welche Pflichten dein Angebot im Einzelfall auslöst, klärt ein Anwalt.
Zuletzt geprüft am 09. September 2026.
In der Praxis
Was du damit zu tun hast
- Schick vor dem Termin, was du wissen musst. Ein Erstgespräch, das mit Datensammeln beginnt, verliert seine erste halbe Stunde.
- Halte fest, was der Kunde will und was er ablehnt. Die Dokumentation nach § 61 VVG beginnt hier, nicht beim Antrag.
- Sag zu Beginn, wie du vergütet wirst. Das nimmt die Frage aus dem Raum, bevor sie stört.
- Verschenkst du eine Erstberatung an einen bestehenden Versicherungsnehmer, prüf § 48b VAG: Sondervergütungen sind nur in engen Grenzen erlaubt.
Verwandte Begriffe
Begriffe klären ist das eine.
Bestandsgold macht daraus einen Ablauf: Es schlägt dir täglich die Kunden vor, bei denen die Frage gerade passt.