Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website und die Software Bestandsgold, einschließlich der Seiten, die Beraterinnen und Berater damit teilen. Anbieter ist JKVertrieb GbR, Freienwalder Straße 10, 16269 Wriezen.
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.2, Stufe AA. Dieser Maßstab ist noch nicht überall erreicht. Was heute gilt, was geprüft ist und was fehlt, steht unten – ohne Schönfärberei.
Was bereits umgesetzt ist
- Sichtbarer Fokus. Eine einzige Regel im Stylesheet legt einen Ring in der Markenfarbe um jedes Element, das die Tastatur anspringt, mit Abstand zum Element. Sie steht zentral und gilt damit für die ganze Anwendung. Wo ein Auswahlknopf unsichtbar hinter seiner Beschriftung sitzt, trägt die Beschriftung selbst den Ring – das ist in allen Auswahlgruppen umgesetzt: Belohnungswahl, Weitergabe des Geschenks, Wahl des Zeitfensters, Telefonliste, Anlass-Kacheln und die Sterne der Bewertung.
- Anhalten des Kopfvideos. Das Video im Kopfbereich der Startseite läuft ohne Ton in einer Schleife. Daneben steht eine Taste, die es anhält und wieder startet; die Entscheidung merkt sich der Browser für den nächsten Besuch. Erfolgskriterium 2.2.2 verlangt genau diesen Mechanismus für Bewegung, die länger als fünf Sekunden von selbst läuft.
- Sprungmarke zum Inhalt. Geht einer Seite ein Kopfbereich mit Navigation voraus, ist „Zum Inhalt springen“ das erste fokussierbare Element. Es führt auf den Hauptbereich der Seite. Kurze Seiten ohne Navigationsblock haben keine Sprungmarke, weil dort nichts zu überspringen ist.
- Größe der Tippziele. Stufe AA verlangt 24 mal 24 Pixel (Erfolgskriterium 2.5.8). Genau diesen Wert prüft unser Skript, und zwar an der tatsächlichen Trefferfläche statt am sichtbaren Kästchen: Die Auswahlfelder der Kundenliste sind 24 Pixel groß und über eine unsichtbare Fläche darum herum 44 Pixel weit tippbar. Der Standardknopf ist 44 Pixel hoch. In dichten Ansichten der angemeldeten Software steht daneben eine kleinere Stufe mit 36 Pixeln – über dem Grenzwert der Stufe AA, aber unter den 44 Pixeln, die Stufe AAA verlangt (Erfolgskriterium 2.5.5).
- Weniger Bewegung, wenn du sie abschaltest. Steht im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“, laufen keine Animationen und keine Übergänge mehr. Die Scroll-Effekte – Einblenden, Zeilenmaske, Bild-Aufwischer, Zähler – zeigen sofort ihren Endzustand statt zu starten.
- Echte Formularelemente. Auswahlmenüs sind echte Auswahlfelder des Browsers, Auswahlknöpfe und Kästchen echte Formularfelder. Nachgebaute Menüs aus Textblöcken gibt es nicht. Damit funktionieren Tastatur, Sprachsteuerung und die Bedienhilfen des Geräts so, wie du sie kennst. Zwei Ausnahmen, beide in der angemeldeten Software: Die Kästchen der Kundenliste und die Einwilligung im Aufnahmefeld sind nachgebaut – dort steht ein Knopf, der sich den Bedienhilfen als Kästchen ausgibt.
- Bedienbar ohne JavaScript. Die öffentlichen Formulare kommen ohne Skripte im Browser durch: Sie senden ab, wir antworten mit einer Weiterleitung und zeigen das Ergebnis. Das gilt für die Belohnungswahl, das Teilen, die Terminbuchung, den Rückrufwunsch und die Bewertung. Auch die Inhalte selbst bleiben ohne JavaScript sichtbar; die Startzustände der Scroll-Effekte werden dann aufgehoben. In der eingesetzten Fassung ist das Prüf-Feld von Cloudflare gegen automatisierte Eingaben nicht eingerichtet. Sobald es das ist, brauchen Terminbuchung und Rückrufwunsch JavaScript: Ohne die Antwort des Prüf-Felds weisen wir sie ab.
- Textkontraste. Jede Textstelle wird gegen ihren tatsächlichen Hintergrund gemessen, nicht gegen den angenommenen. Grenzwert sind 4,5:1, bei großem Text 3:1. Beim Durchgang am 9. September 2026 lagen vierzehn Stellen darunter, vor allem Brotkrumen, Prüfdaten und die Zusätze an Formularfeldern; die dafür verwendete Grauton-Stufe wurde von #9AA2B1 auf #646B79 abgedunkelt. Die Rahmen der Eingabefelder erreichen jetzt die 3:1, die Bedienelemente nach Kriterium 1.4.11 brauchen.
- Sprache und Struktur. Die Seiten sind als deutschsprachig ausgezeichnet. Jede Seite hat einen ausgewiesenen Hauptbereich, und Knöpfe, die nur ein Symbol zeigen, tragen einen Namen für die Sprachausgabe.
Wie wir das prüfen
Kontrast und Bedienbarkeit auf schmalen Geräten laufen als wiederholbare Skripte im Repo, nicht als einmalige Sichtprüfung. Zuletzt am 9. September 2026: 13 öffentliche Seiten auf Textkontrast, nach der Korrektur ohne Verstoß; dieselben Seiten auf 375 und 390 Pixel Breite auf seitliches Scrollen, ohne Befund. Dazu kam eine Tastaturprüfung über 30 Stationen. Sie lief von Hand und ist deshalb die schwächste der drei.
Ehrlich dazu: Geprüft wurde der Text gegen seinen Hintergrund. Nicht geprüft wurden Bedienelemente gegen ihre Umgebung (Kriterium 1.4.11) auf allen Seiten, und die Tastaturprüfung hat nicht jede Seite erfasst. Auch die 320 Pixel, die Kriterium 1.4.10 verlangt, stehen noch nicht in der Vorgabe des Skripts – gemessen wurden sie in der Abnahme am 9. September 2026 einzeln, und dabei fielen drei Seiten auf. Wo wir seit dem letzten Durchgang etwas gefunden haben, steht es unten. Die Skripte laufen auf Zuruf, nicht automatisch bei jeder Änderung.
Für die Aussagen, die sich am Quelltext belegen lassen, hängt eine Prüfung im Repo an dieser Seite: Sie liest den Code der Auswahlgruppen und der rollenden Tabellen und schlägt an, sobald diese Erklärung etwas behauptet, das dort nicht mehr stimmt. Dieselbe Erklärung hat zweimal einen Mangel als offen geführt, der längst behoben war.
Was fehlt und was nicht geprüft ist
- Seitliches Scrollen bei 320 Pixeln. Erfolgskriterium 1.4.10 verlangt, dass eine Seite bei 320 Pixeln Breite ohne waagerechtes Scrollen lesbar bleibt; dieselbe Breite entsteht bei 400 Prozent Zoom auf einem üblichen Bildschirm. Die Messung vom 9. September 2026 hat dort drei Seiten mit Überlauf gefunden. Bei den beiden Rechtsdokumenten lag es an den langen Überschriften; sie werden jetzt getrennt und umgebrochen. Auf der Anmeldeseite bleibt ein Überlauf von wenigen Pixeln offen.
- Waagerecht rollende Tabellen ohne Tastaturzugang. Breite Tabellen stecken in einem Kasten, der sich seitlich schieben lässt. Enthält so ein Kasten kein Element, das die Tastatur anspringt, kommt man ohne Maus oder Wischgeste nicht an die rechten Spalten (Erfolgskriterium 2.1.1). In den Rechtsdokumenten ist das behoben – die Kästen sind selbst anspringbar und tragen einen Namen. In der angemeldeten Software gilt das für die Tarifübersicht unter „Zahlung“ noch nicht.
- Keine unabhängige Prüfung. Alles oben ist Selbstbewertung. Es gab keinen Test durch eine externe Stelle, keine Zertifizierung und keinen Test mit Menschen, die täglich auf Hilfsmittel angewiesen sind. Ein Screenreader-Test durch Betroffene steht aus.
- Nicht jede Ansicht ist erfasst. Geprüft wurden 13 Seiten. Die angemeldete Software hat mehr davon. Ansichten, die erst mit bestimmten Daten entstehen – Dialoge, Fehlerzustände, mehrstufige Abläufe wie der Import mit Feldzuordnung –, sind nicht flächendeckend gemessen.
- Sprachnachrichten und Videos ohne Untertitel. Was Beraterinnen und Berater selbst aufnehmen, steht nicht in Textform zur Verfügung. Es gibt weder Untertitel noch Transkript. Das ist die größte bekannte Lücke, und sie betrifft genau die Inhalte, die Endkunden zu sehen bekommen.
- PDF-Belege. Die Belege über vergebene Belohnungen erzeugen wir als PDF. Diese Dateien sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft.
Wir nennen diese Punkte lieber, als sie wegzulassen. Eine Erklärung, die nur Erfolge aufzählt, hilft niemandem beim Bedienen.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Hersteller, Händler und Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, soweit diese sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Bestandsgold richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer: Vertragspartner ist immer die Beraterin oder der Berater, nicht eine Privatperson. Ob das Gesetz auf dieses Angebot anwendbar ist, ist deshalb offen.
Wir legen den Maßstab trotzdem an, und zwar aus einem sachlichen Grund: Die geteilten Seiten öffnen Privatpersonen. Wer ein Geschenk weitergibt oder einen Termin bucht, hat sich diese Software nicht ausgesucht und kann sie nicht wechseln. Eine Seite, die er nicht bedienen kann, ist ein Fehler – unabhängig davon, wer den Vertrag unterschrieben hat.
Das ist unsere Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt.
Eine Barriere melden
Ist dir etwas aufgefallen, das du nicht oder nur mühsam bedienen kannst, schreib an hallo@bestands-gold.com. Hilfreich sind: die Adresse der Seite, was du tun wolltest, und womit du bedienst – Browser, Betriebssystem und Hilfsmittel. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und sagen dir, was wir ändern und bis wann. Können wir eine Barriere nicht kurzfristig beseitigen, suchen wir mit dir einen Weg, das Gewünschte trotzdem zu erledigen.
Hilft unsere Antwort nicht weiter und ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anwendbar, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen wenden.
Stand
Diese Erklärung wurde am 9. September 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung anhand der eigenen Prüfskripte und einer Tastaturprüfung. Wir schreiben sie fort, sobald sich der geprüfte Stand ändert.