Zum Inhalt springen

Für Finanzberater

Empfehlungen für Finanzberater ohne die peinliche Frage nach der Nummer.

Empfehlungen für Finanzberater scheitern selten am Kunden. Sie scheitern an einem Satz: „Fällt dir jemand ein, den ich mal anrufen darf?“ Damit bittest du einen zufriedenen Menschen, die Telefonnummer eines Dritten herauszugeben, den niemand gefragt hat.

Auf dieser Seite geht es um die Anlässe im Anlagegeschäft, um die Pflichten aus § 34f und § 34h GewO und um die Frage, ob sich das gegen deine heutigen Leadkosten rechnet. Der Ablauf selbst ist einmal unter „So funktioniert es“ beschrieben.

  • Ohne Kreditkarte
  • Auftragsverarbeitungsvertrag liegt bei
  • Monatlich kündbar

Der Unterschied

Was sich ändert

So läuft es heute

  • Der Bestand liegt in Excel und im Verwaltungsprogramm. Wer seit zwei Jahren nichts von dir gehört hat, fällt niemandem auf.
  • Nach Empfehlungen fragst du im Abschlussgespräch. Also genau dann, wenn der Kunde von deiner Arbeit noch gar nichts erlebt hat.
  • Bekommst du eine Nummer, rufst du kalt an. § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG untersagt genau das ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung.
  • Termine kaufst du als Leads dazu. Der Preis steht vorher fest, die Qualität erst hinterher.
  • Nach dem Jahresgespräch passiert nichts mehr. Der nächste Anlass ist der nächste Depotauszug, zwölf Monate später.

So läuft es mit Bestandsgold

  • Das Jahresgespräch, das erreichte Sparziel, die erste Auszahlung: Diese Anlässe kommen dir nicht mehr abhanden.
  • Verträge und Depotstände bleiben draußen. Gepflegt werden Anrede, Kanal und deine Einschätzung der Zufriedenheit.
  • Statt einer fremden Nummer bekommst du einen Empfohlenen, der sich von sich aus meldet.
  • Deine Erlaubnis nach § 34f oder § 34h GewO ist voreingestellt, die passende Sachwertgrenze liegt dahinter.
  • Dein Vergleichsmaßstab ändert sich: nicht mehr Preis je gekauftem Lead, sondern Aufwand je geführtem Erstgespräch.

Anlässe

Wann in deinem Geschäft gefragt wird

  1. 01

    Nach dem Jahresgespräch

    Der Auszug liegt auf dem Tisch, die Zahlen sind besprochen, der Kunde geht zufrieden raus. Das ist der einzige Termin im Jahr, in dem er dein Ergebnis schwarz auf weiß vor sich hatte.

  2. 02

    Wenn ein Sparziel erreicht ist

    Die Anschaffung ist bezahlt, der Plan hat gehalten, das Geld war da. Wer gerade ein eigenes Ziel erreicht hat, erzählt das ohnehin weiter.

  3. 03

    Nach der ersten Auszahlung

    Eine Fälligkeit ist ausgezahlt und auf dem Konto angekommen. Geld, das wirklich fließt, überzeugt anders als jede Hochrechnung im Beratungsgespräch.

  4. 04

    Wenn der Kunde selbst erhöht

    Er stockt seine Rate auf, ohne dass du ihn darum gebeten hast. Er hat also gerade selbst entschieden, dass er dir mehr Geld anvertraut.

Zum Nachlesen

Was du dazu wissen solltest

Warum Empfehlungen für Finanzberater am falschen Satz scheitern

Die klassische Bitte verlangt vom Kunden eine Datenweitergabe. Er soll dir Name und Nummer eines Menschen geben, der davon nichts weiß. Dein Kunde spürt das. Er ahnt, dass sein Schwager in drei Tagen einen Anruf bekommt und fragen wird, woher du die Nummer hast.

Dieses Unbehagen ist berechtigt. Wer ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung bei einem Verbraucher anruft, belästigt ihn im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG unzumutbar; § 20 UWG stellt das als Ordnungswidrigkeit unter eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro. Der Kunde riskiert dabei nicht dein Bußgeld, sondern seine Beziehung zum Schwager. Deshalb sagt er meistens: „Ich frag ihn mal.“ Und dann fragt er nie.

Verschenken löst genau diesen Knoten. Dein Kunde gibt keine Daten heraus, er gibt etwas her: eine Erstberatung bei dir, die er selbst ausgewählt und selbst verschickt hat. Über den Empfohlenen entsteht solange kein Datensatz, den du nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO rechtfertigen müsstest, bis er sich selbst meldet.

Was § 34f und § 34h GewO für dein Empfehlungsgeschäft bedeuten

Die Regeln unterscheiden sich je nach Erlaubnis. Als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO arbeitest du in den Kategorien offene Investmentvermögen, geschlossene AIF und Vermögensanlagen. Als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO lässt du dich allein vom Anleger vergüten, und Zuwendungen von Produktgebern darfst du nicht behalten, sondern musst sie an ihn durchleiten. Schon deshalb sollte dokumentiert sein, was du wem gibst.

Hast du zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34d GewO, greift für Zuwendungen an Versicherungsnehmer das Sondervergütungsverbot des § 48b VAG mit der Geringwertigkeitsgrenze von 15 Euro je Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr aus Absatz 2 Satz 2. Ungeklärt ist, ob eine Belohnung für die Empfehlung selbst überhaupt unter dieses Verbot fällt. Beim Empfänger kommt die Steuer dazu: Eine Prämie an eine Privatperson kann eine sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG sein, steuerfrei nur unterhalb von 256 Euro im Kalenderjahr. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Die Dokumentationspflichten bleiben deine. Die FinVermV verlangt bei der Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung, Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren. Ein verschenkter Erstkontakt ist davon nicht ausgenommen: Für den Empfohlenen gilt dieselbe Beratungs- und Dokumentationskette wie für jeden anderen Neukunden. Ob deine konkrete Belohnung zulässig ist, beurteilt ein Anwalt und keine Software.

Die ehrliche Rechnung ist Abo gegen Leadkosten

Rechenbeispiel mit offengelegten Annahmen, keine gemessenen Werte: 600 Kunden im Bestand, davon sind zwei Drittel im Lauf eines Jahres ansprechbar – 400 Ansprachen, gut innerhalb der 480, die Solo im Jahr zulässt. Verschenken davon 12 Prozent, sind das 48 Erstberatungen. Melden sich 40 Prozent der Empfohlenen, sind das 19,2 Termine im Jahr. Wird jeder dritte Termin ein Mandat, bleiben 6,4 neue Kunden im Jahr.

Der aussagekräftige Vergleich ist nicht Abo gegen Umsatz, sondern Abo gegen Leadkosten. Trag ein, was du heute je Termin an Portal, Anzeige oder Leadanbieter zahlst, und multipliziere es mit den 19,2 Terminen von oben. Bei 100 Euro je Termin sind das 1.920 Euro im Jahr gegen 4.078 Euro im ersten Jahr – so gerechnet trägt es sich nicht. Gleichstand ist erst bei rund 212 Euro je Termin erreicht, ab dem zweiten Jahr bei 187 Euro. Der zweite Vergleich fällt freundlicher aus: 6,4 Mandate mal deinem Deckungsbeitrag, bei angenommenen 1.500 Euro also 9.600 Euro. Führ beide Rechnungen mit deinen eigenen Zahlen.

Solo kostet 299 Euro netto im Monat bei jährlicher Zahlweise, flexibel 349 Euro, dazu einmalig 490 Euro Einrichtung; enthalten sind 40 Anfragen im Monat. Pro liegt bei 599 Euro, flexibel 699 Euro, Einrichtung 990 Euro, mit 120 Anfragen im Monat. Und die unbequeme Zahl dazu: Es gibt heute einen Testkunden, also keine gemessene Quote, die du hier abschreiben könntest.

Zuletzt geprüft am 09. September 2026.

Häufige Fragen

Was Kollegen vorher wissen wollen

Häufige Fragen

Mein Bestand ist unsauber. Reicht das trotzdem?

Für den Start brauchst du Name, einen erreichbaren Kanal und deine Einschätzung der Zufriedenheit. Alles Weitere pflegst du nach, während die ersten Vorschläge schon laufen. Ein perfekt gepflegter Bestand ist keine Startbedingung, sondern das Ergebnis der ersten Wochen.

Meine Kunden sind über 60. Verschicken die wirklich einen Link?

Der Kanal ist pro Kunde einstellbar. Wer WhatsApp nutzt, bekommt es dort, wer E-Mail liest, bekommt es per E-Mail. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern dass dein Kunde in seinem gewohnten Programm weiterleitet, so wie er auch einen Zeitungsartikel weiterleitet. Er muss nichts installieren. Plan dabei mit E-Mail und Messenger: Der SMS-Versand ist noch nicht fertig.

Ich arbeite mit einem Maklerverwaltungsprogramm. Muss ich wechseln?

Nein. Eine Vertragsverwaltung wird hier nicht ersetzt, und deine Verträge werden gar nicht gebraucht. Du exportierst eine Liste als CSV oder Excel und liest sie ein. Provisionen und Schriftverkehr bleiben dort, wo sie heute liegen.

Zwanzig Minuten, dann weißt du, ob es passt.

Kein Verkaufsgespräch: wir gehen deinen Bestand durch und rechnen, was realistisch dabei herauskommt.