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Für PKV-Berater

Empfohlen wird in der PKV nicht beim Abschluss, sondern bei der Rechnung.

Kaum ein Produkt wird so misstrauisch beäugt wie die private Krankenversicherung. Wer wechselt, kommt nur unter engen Bedingungen zurück. Wer zu billig kauft, merkt es erst in zwanzig Jahren. Empfehlungen in der privaten Krankenversicherung entstehen deshalb spät – dafür wiegen sie schwer.

Dein Kunde empfiehlt keinen Tarif. Er empfiehlt jemanden, der ihm die Beitragsanpassung erklärt hat, ohne auszuweichen. Der Fehler der meisten Berater ist nicht die falsche Frage, sondern der falsche Tag. Wie der Ablauf danach aussieht, steht unter „So funktioniert es“.

  • Ohne Kreditkarte
  • Auftragsverarbeitungsvertrag liegt bei
  • Monatlich kündbar

Der Unterschied

Was sich ändert

Wie es heute läuft

  • Empfehlungen kommen unregelmäßig und fast immer von denselben drei Kunden, die dich ohnehin mögen.
  • Nach dem Abschluss hörst du zwei Jahre nichts. Beim nächsten Kontakt liegt die Beitragserhöhung auf dem Tisch, und das Gespräch beginnt im Minus.
  • Du bekommst einen Namen und eine Nummer. Anrufen willst du nicht riskieren, also schreibst du deinem Kunden noch einmal – und die Sache versandet.
  • Der Empfohlene weiß nicht, worum es geht, und hält dich für einen Vertreter. Die Terminquote sieht entsprechend aus.
  • Wer zufrieden ist und wer bloß nicht gekündigt hat, steht in keiner Liste.

Wie es mit Bestandsgold läuft

  • Gefragt wird am Tag nach der reibungslosen Erstattung und nicht vier Wochen nach dem Abschluss.
  • Die Wochen nach einer Beitragsanpassung sind ein Anlass, kein Grund, nicht ans Telefon zu gehen.
  • Du erkennst am Eintrag, wer wirklich zufrieden ist und wer nur nicht gekündigt hat.
  • Dein Kunde verschenkt eine Erstberatung, statt dir die Nummer eines Kollegen zu geben.
  • Gesundheitsdaten bleiben draußen: Diagnosen, Risikozuschläge und Leistungsfälle gehören nicht in diese Liste.

Anlässe

Wann in deinem Geschäft gefragt wird

  1. 01

    Die erste erstattete Rechnung

    Dein Kunde reicht ein, das Geld ist nach wenigen Tagen da, und die PKV fühlt sich zum ersten Mal richtig an. Das ist der Tag, an dem er im Büro davon erzählt.

  2. 02

    Nach der Geburt eines Kindes

    Die Kindernachversicherung nach § 198 VVG läuft ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten, wenn am Tag der Geburt für einen Elternteil eine Krankheitskostenversicherung besteht und die Anmeldung spätestens zwei Monate danach rückwirkend erfolgt. Junge Eltern reden mit anderen jungen Eltern, und kaum einer von ihnen kennt diese Frist.

  3. 03

    Nach der Beitragsanpassung

    Die Neufestsetzung wird zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam (§ 203 Abs. 5 VVG). Wer in diesen Wochen erreichbar ist und den Tarifwechsel nach § 204 VVG durchrechnet, statt sich wegzuducken, ist danach der Berater, den man weitergibt.

  4. 04

    Beim Sprung über die Grenze

    Der Angestellte verdient erstmals über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, der Beamte wird auf Lebenszeit verbeamtet. In beiden Fällen sitzt am Nachbartisch jemand mit derselben Frage und ohne Antwort.

Zum Nachlesen

Was du dazu wissen solltest

Warum Empfehlungen in der privaten Krankenversicherung später kommen

Empfehlungen in der privaten Krankenversicherung folgen einem anderen Takt als im Sachgeschäft. Eine Hausratpolice beweist sich beim ersten Wasserschaden. Deine Arbeit beweist sich, wenn dein Kunde zum ersten Mal eine vierstellige Rechnung einreicht – und das kann Jahre nach dem Abschluss sein.

Vorher hat er nur ein Versprechen und einen Beitrag, der jedes Jahr steigen kann. In dieser Phase empfiehlt niemand. Er weiß ja selbst noch nicht, ob es gut war. Dazwischen liegt eine Strecke von mehreren Jahren, in der du nichts zu verkaufen hast und trotzdem vorkommen musst.

Wer in dieser Zeit nach Namen fragt, fragt zu früh. Wer nach der ersten reibungslosen Erstattung fragt, fragt am richtigen Tag. Der Unterschied liegt nicht in der Formulierung, sondern im Zeitpunkt. Und genau den verpasst du, wenn du dir den Bestand einmal im Quartal von oben nach unten vornimmst.

Die Fristen, die deine Anlässe vorgeben

Die PKV ist voll von Terminen, die dein Kunde nicht im Kalender hat, du aber schon. § 193 Abs. 3 VVG verpflichtet jede Person mit Wohnsitz im Inland zu einer Krankheitskostenversicherung, soweit sie nicht ohnehin gesetzlich versichert oder anderweitig abgesichert ist. § 198 VVG verschafft dem Neugeborenen den Schutz ohne Risikozuschläge, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt krankheitskostenversichert ist und die Anmeldung binnen zwei Monaten rückwirkend erfolgt – mehr als den Schutz des Elternteils gibt es dabei nicht.

Nach § 203 Abs. 5 VVG wird eine Beitragsanpassung zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam. § 204 VVG gibt deinem Kunden das Recht, in einen gleichartigen Tarif desselben Versicherers zu wechseln und seine Alterungsrückstellungen mitzunehmen. § 205 Abs. 2 VVG lässt ihn binnen drei Monaten kündigen, sobald er kraft Gesetzes versicherungspflichtig wird.

Auch der Einstieg hat seinen Takt. Nach den gängigen Musterbedingungen greift der Schutz erst nach drei Monaten allgemeiner Wartezeit, für Zahnersatz, Entbindung und Psychotherapie meist erst nach acht Monaten. Wer seinen Kunden vier Wochen nach Vertragsbeginn nach Empfehlungen fragt, fragt jemanden, der noch nichts erlebt hat. Den Anlass kennst du besser als jede Software – sie kennt nur, wann ihr zuletzt gesprochen habt und wie zufrieden er dabei war.

Belohnen, ohne dass es nach Kopfprämie riecht

Was dein Kunde bekommen darf, steht in § 48b VAG. Als Versicherungsvermittler darfst du deinen Versicherungsnehmern keine Sondervergütung gewähren; geringwertig sind nach § 48b Absatz 2 Satz 2 VAG nur Zuwendungen bis 15 Euro je Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr. Ob eine Prämie für die reine Weiterempfehlung darunterfällt, ist nicht entschieden. In der PKV wiegt das schwerer als anderswo: Der Beitrag deines Kunden steigt über die Jahre, und jedes größere Dankeschön sieht aus wie ein Nachlass auf genau diesen Beitrag.

Deshalb hängt die Belohnung hier am Gespräch und nie am Abschluss. Es gibt sie auch dann, wenn der Empfohlene am Ende bei seinem alten Schutz bleibt. Das hält den Druck aus einer Beziehung heraus, die dir wichtig ist – und es hält das Dankeschön von der Police deines Kunden fern.

Bargeld ist ausgeschlossen, die Sachwertgrenze prüft das System beim Speichern und zeigt sie nicht bloß an. Ob deine Belohnung unter die Ausnahme fällt, klärst du mit einem Anwalt, bevor du das erste Mal etwas verschenkst.

Zuletzt geprüft am 09. September 2026.

Häufige Fragen

Was Kollegen vorher wissen wollen

Häufige Fragen

Meine Kunden sind PKV-Versicherte. Darf ich deren Daten so überhaupt verarbeiten?

Verarbeitet werden Kontaktdaten, Zufriedenheit und Kontakthistorie – keine Gesundheitsdaten und keine Tarifdetails. Diagnosen, Risikozuschläge und Leistungsfälle fallen unter Art. 9 Abs. 1 DSGVO und bräuchten eine eigene Rechtsgrundlage; für diesen Ablauf liefern sie ohnehin nichts. Wie du deine Verarbeitung insgesamt aufstellst, klärst du mit deinem Datenschutzbeauftragten oder einem Anwalt.

Meine Kunden hören von mir vor allem, wenn der Beitrag steigt. Ist das nicht der falsche Anlass?

Es ist der ehrlichste. Die Anpassung wird nach § 203 Abs. 5 VVG zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam, und genau in diesen Wochen wollen deine Kunden von dir hören. Wer dann den Tarifwechsel nach § 204 VVG durchrechnet, statt nicht ans Telefon zu gehen, wird danach weiterempfohlen.

Was ist, wenn der Empfohlene am Ende gesetzlich versichert bleibt?

Dann hat trotzdem ein Gespräch stattgefunden, und dein Kunde bekommt sein Dankeschön. Ausgelöst wird es vom Gespräch, nicht vom Abschluss. Alles andere würde deinen Kunden dazu bringen, jemandem etwas zu verkaufen, den er mag.

Zwanzig Minuten, dann weißt du, ob es passt.

Kein Verkaufsgespräch: wir gehen deinen Bestand durch und rechnen, was realistisch dabei herauskommt.