Für Versicherungsmakler
Versicherungsmakler: Empfehlungen ohne Sondervergütung.
Empfehlungen für Versicherungsmakler sind heikler als in anderen Branchen. Du sitzt zwischen zwei Grenzen: § 48b VAG begrenzt, was du deinem Versicherungsnehmer geben darfst, und § 7 UWG begrenzt, wen du ansprechen darfst. Die meisten Kollegen lassen das Thema deshalb ganz liegen.
Diese Seite nimmt beide Grenzen auseinander und zeigt die Anlässe im Maklerbüro, an denen gefragt werden kann. Wie ein verschenktes Erstgespräch technisch abläuft, steht unter „So funktioniert es“.
- Ohne Kreditkarte
- Auftragsverarbeitungsvertrag liegt bei
- Monatlich kündbar
Der Unterschied
Was sich ändert
So läuft es heute
- Der Bestand wächst durch Übertragungen und Zufall. Wer zwei Jahre keinen Schaden hatte, hört zwei Jahre nichts von dir.
- Empfehlungen fragst du unregelmäßig ab, meistens wenn ein Monat schwach läuft. Der Kunde merkt genau, dass die Frage aus deiner Not kommt.
- Bekommst du einen Namen, rufst du an. Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung verstößt das nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG gegen das Verbot unzumutbarer Belästigung.
- Beim Thema Dankeschön wirst du vorsichtig, weil niemand im Büro genau weiß, wo § 48b VAG anfängt. Also gibt es lieber gar nichts.
- Der Rest kommt über gekaufte Leads. Die sind teuer, mehrfach verkauft und selten warm.
So läuft es mit Bestandsgold
- Die regulierte Schadenakte und die Beitragsanpassung werden zum Anlass, statt im Ordner zu enden.
- Gefragt wird gleichmäßig über das Jahr und nicht dann, wenn ein Monat schwach läuft.
- Deine Erlaubnis nach § 34d GewO ist voreingestellt, das Barverbot greift beim Speichern der Belohnung.
- Es liegt kein Zettel mehr im Büro, für den dir die Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO fehlt.
- Statt eines gekauften Leads bekommst du einen Empfohlenen, der von sich aus einen Termin bucht.
Anlässe
Wann in deinem Geschäft gefragt wird
- 01
Nach der Schadenregulierung
Der Schaden ist abgewickelt, das Geld ist geflossen, dein Kunde hat zum ersten Mal erlebt, wofür er jahrelang gezahlt hat. Kein anderer Moment beweist deinen Wert so unmittelbar.
- 02
Nach der Beitragsanpassung
Der Brief liegt im Kasten, dein Kunde ruft ohnehin an und ist zunächst verärgert. Wer danach verstanden hat, warum sein Tarif trotzdem der richtige ist, spricht darüber auch mit anderen.
- 03
Vor dem 30. November
In den Wochen vor der Kfz-Wechselfrist redet halb Deutschland über Beiträge, im Büro, in der Familie, am Zaun. Dein Kunde muss das Thema nicht anschneiden, es liegt schon auf dem Tisch.
- 04
Nach Hochzeit, Geburt oder Umzug
Der Anlass verändert den Bedarf und bringt gleichzeitig neue Menschen in den engen Kreis deines Kunden. Genau diese Menschen stehen selbst gerade vor denselben Fragen.
Zum Nachlesen
Was du dazu wissen solltest
Warum Empfehlungen für Versicherungsmakler an § 48b VAG hängen
§ 48b VAG verbietet Versicherungsvermittlern, dem Versicherungsnehmer eine Sondervergütung zu gewähren. Gemeint sind Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag stehen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder stehen in § 332 VAG.
Die praktisch wichtige Grenze steht in § 48b Absatz 2 Satz 2 VAG: Belohnungen oder Geschenke zur Anbahnung oder anlässlich eines Vertragsabschlusses gelten als geringwertig, soweit sie zusammen 15 Euro je Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr nicht überschreiten. Das ist wenig Geld, aber eine klare Zahl, mit der man arbeiten kann. Absatz 4 hilft im Alltag nicht weiter: Er lässt nur die Zuwendung zu, die als dauerhafte Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung in den vermittelten Vertrag fließt.
Ob eine Empfehlungsprämie überhaupt unter diesen Begriff fällt, ist umstritten. Sie belohnt eine Weiterempfehlung, nicht den Abschluss des eigenen Vertrags. Diese Einordnung nimmt im Einzelfall ein Anwalt vor, keine Software und kein Text auf einer Website. Deshalb wird hier konservativ gerechnet: Sachwertgrenze hinterlegt, beim Speichern geprüft, Bargeld gesperrt, und das Dankeschön hängt am geführten Gespräch statt am Vertrag.
Die Telefonnummer ist das Risiko, nicht die Ansprache
Der teuerste Fehler im Empfehlungsgeschäft ist der Anruf bei jemandem, der dich nicht kennt. § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG untersagt Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung; § 20 UWG stellt das als Ordnungswidrigkeit unter eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro. Für E-Mail und Messenger greift § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG.
Dazu kommt die Datenschutzseite. Nimmst du Name und Nummer eines Dritten in deine Datei auf, brauchst du dafür eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO und musst den Betroffenen nach Art. 14 DSGVO informieren. In der Praxis macht das niemand, und genau deshalb liegen in vielen Maklerbüros Zettel mit Namen, die dort nichts zu suchen haben. Beim Verschenken entsteht dieser Zettel nie.
Für den Empfohlenen gilt danach dein normaler Prozess. Vor Beginn der Vermittlung stehen die statusbezogenen Informationen nach § 15 VersVermV, dann die Marktuntersuchung nach § 60 VVG und die Beratung mit Dokumentation nach § 61 VVG. Eine verschenkte Erstberatung ist eine echte Beratung, keine Verkaufsveranstaltung.
Rechenbeispiel für einen Bestand mit 800 Kunden
Die folgenden Quoten sind Annahmen, keine Messwerte. Es gibt heute einen Testkunden, und erfundene Erfolgszahlen wären ein Wettbewerbsverstoß. Setz deine eigenen Zahlen ein.
Rechenbeispiel: 800 Kunden – mehr, als das Kontingent im Jahr hergibt. Solo lässt 40 Anfragen im Monat zu, 480 im Jahr; jeder Kunde ist damit im Schnitt alle 20 Monate einmal dran. Verschenken 12 Prozent tatsächlich, sind das 58 verschickte Erstberatungen im Jahr. Melden sich 40 Prozent der Empfohlenen, sind das 23 Termine. Führt jeder dritte Termin zu einem Mandat, bleiben 7,7 neue Kunden im Jahr. Wer schneller durch den Bestand will, braucht Pro mit 120 Anfragen im Monat.
Die Kosten: Solo 299 Euro netto im Monat bei jährlicher Zahlweise, flexibel 349 Euro, Einrichtung einmalig 490 Euro. Pro 599 Euro, flexibel 699 Euro, Einrichtung 990 Euro. Für Büros mit mehreren Beratern Team 1.290 Euro, Einrichtung 2.490 Euro. Im ersten Jahr sind das mit Solo 4.078 Euro, also rund 531 Euro je neuem Mandat. Wenn dein Sommer ruhig ist, kannst du bis zu drei Monate im Jahr pausieren, ohne dass abgebucht wird.
Zuletzt geprüft am 09. September 2026.
Häufige Fragen
Was Kollegen vorher wissen wollen
Häufige Fragen
Ist eine Empfehlungsprämie eine Sondervergütung nach § 48b VAG?
Das ist umstritten und hängt an der konkreten Gestaltung. Eine Prämie für eine Weiterempfehlung belohnt nicht den eigenen Vertrag des Kunden, sondern eine Handlung außerhalb davon. Gerechnet wird hier trotzdem konservativ: Sachwertgrenze hinterlegt, beim Speichern geprüft, Bargeld gesperrt, Dankeschön erst nach dem geführten Gespräch. Die verbindliche Einordnung für dein Haus macht ein Anwalt.
Welche Daten gehören in den Import und welche nicht?
Gebraucht werden Name, Anrede, ein erreichbarer Kanal und deine Einschätzung der Zufriedenheit. Mehr nicht. Vertragsinhalte, Schadenakten und vor allem Gesundheitsdaten gehören nicht hinein: Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO, und dafür brauchst du eine eigene Rechtsgrundlage, die dir ein Empfehlungswerkzeug nicht liefert.
Meine Kunden reden nicht über Versicherungen. Funktioniert das trotzdem?
Ja, weil am Anfang nicht das Thema steht, sondern das Geschenk. Dein Kunde muss niemandem seine Police erklären, er verschenkt eine Erstberatung an jemanden, den er mag, und bekommt dazu Ideen, an wen. Über Versicherungen redest anschließend du, im Termin, mit dem Empfohlenen.
Passt dazu
Zwanzig Minuten, dann weißt du, ob es passt.
Kein Verkaufsgespräch: wir gehen deinen Bestand durch und rechnen, was realistisch dabei herauskommt.