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Glossar

Courtage

Courtage ist die Vergütung, die ein Makler für die Vermittlung eines Vertrags erhält. Im Versicherungs- und Finanzvertrieb zahlt sie in aller Regel der Produktgeber, obwohl der Makler im Auftrag des Kunden arbeitet.

Einordnung

Was dahintersteckt

Das Wort stammt aus dem Französischen und meint dort schlicht den Maklerlohn. Im Handelsrecht heißt die Vergütung des Handelsmaklers ebenso; § 99 HGB regelt sogar, wer sie trägt, wenn die Parteien nichts vereinbart haben. Im Versicherungs- und Investmentvertrieb hat sich stattdessen Courtage eingebürgert, für dieselbe Sache.

Der Unterschied zur Provision liegt in der Rolle, nicht in der Höhe. Provision ist der Oberbegriff und kommt aus dem Handelsvertreterrecht: Der Versicherungsvertreter arbeitet für ein Unternehmen, § 92 HGB regelt seinen Anspruch. Der Makler ist von keinem Anbieter beauftragt, sondern vom Kunden. Was er bekommt, heißt deshalb Courtage.

Daraus folgt das häufigste Missverständnis: Wer zahlt, bestimme auch. Die Courtage kommt vom Versicherer, die Pflichten des Maklers laufen aber zum Kunden. Er muss nach Wünschen und Bedürfnissen fragen, beraten und den Rat begründen; § 61 VVG schreibt das vor, § 62 VVG regelt Zeitpunkt und Form der Dokumentation. Die Zahlungsrichtung ändert daran nichts.

Das zweite Missverständnis betrifft den Kunden: Courtagefrei ist nicht kostenlos. Die Vergütung steckt in der Prämie oder in den Produktkosten. Der Kunde zahlt sie, er sieht sie nur nicht auf einer eigenen Rechnung.

Zuletzt geprüft am 09. September 2026.

In der Praxis

Was du damit zu tun hast

  • Lies deine Courtagevereinbarung Zeile für Zeile: Höhe, Fälligkeit, Stornohaftung, Zuordnung des Bestands.
  • Sag im Erstgespräch von dir aus, wie du vergütet wirst. § 15 VersVermV verlangt die Angabe ohnehin in deiner Erstinformation, und offen gesagt wirkt sie anders als nachgelesen.
  • Lass dir die Maklervollmacht schriftlich geben und melde sie beim Versicherer an. Ohne Zuordnung fließt die Courtage weiter an den, der vor dir da war.
  • Verwechsle Courtage nicht mit einer Zuwendung an den Kunden. Was du bekommst, ist erlaubt. Was du davon an den Versicherungsnehmer weitergibst, misst § 48b VAG – und ob dein Fall darunterfällt, klärt ein Anwalt.

Begriffe klären ist das eine.

Bestandsgold macht daraus einen Ablauf: Es schlägt dir täglich die Kunden vor, bei denen die Frage gerade passt.