Glossar
Provision
Provision ist die erfolgsabhängige Vergütung für die Vermittlung eines Vertrags. Sie entsteht, wenn das Geschäft zustande kommt, und wird im Finanz- und Versicherungsvertrieb üblicherweise vom Produktgeber gezahlt, nicht vom Kunden.
Einordnung
Was dahintersteckt
Der Begriff kommt aus dem Handelsvertreterrecht. § 87 HGB gibt dem Handelsvertreter einen Provisionsanspruch für Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückgehen; § 92 HGB überträgt das auf den Versicherungsvertreter und knüpft seinen Anspruch an die gezahlte Prämie. Daraus stammt der Grundgedanke des ganzen Vertriebs: Bezahlt wird ein Ergebnis, nicht eine Arbeitszeit.
Zur Abgrenzung: Courtage ist dasselbe Prinzip in der Maklerrolle. Honorar heißt, dass der Kunde selbst zahlt und die Vergütung nicht am Abschluss hängt. Abschluss- und Bestandsprovision unterscheiden nur den Zeitpunkt. Die Begriffe schließen einander nicht aus, sie beschreiben verschiedene Achsen derselben Vergütung.
Das verbreitetste Missverständnis steht auf Kundenseite: Provisionsfrei klingt nach kostenlos. Tatsächlich ist die Provision in der Prämie oder in den Produktkosten eingerechnet. Wer das im Gespräch selbst anspricht, nimmt dem Thema die Spitze.
Für Empfehlungen ist eine Grenze entscheidend. Die Provision gehört dir. Sie ganz oder teilweise an den Versicherungsnehmer weiterzureichen, ist nach § 48b Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 VAG eine verbotene Sondervergütung. Außerhalb des Versicherungsgeschäfts greift diese Norm nicht; wo die Grenze in deinem Fall verläuft, sagt dir ein Anwalt.
Zuletzt geprüft am 09. September 2026.
In der Praxis
Was du damit zu tun hast
- Rechne deinen Kundenwert aus Abschluss- und laufender Vergütung. Erst danach weißt du, was dir ein Erstgespräch wert sein darf.
- Kenne die Stornohaftung je Produktgeber. Sie bestimmt, wie viel eine frühe Kündigung dich rückwirkend kostet.
- Notiere zu jedem Produktgeber, wann der Anspruch entsteht: mit dem Antrag, mit der Police oder mit der ersten Prämie. Beim Versicherungsvertreter ist es nach § 92 HGB die gezahlte Prämie.
- Frag vor einem Wechsel, wie bereits vermittelte Verträge weiter vergütet werden. Der Bestand wandert nicht von allein mit dir.
Verwandte Begriffe
Begriffe klären ist das eine.
Bestandsgold macht daraus einen Ablauf: Es schlägt dir täglich die Kunden vor, bei denen die Frage gerade passt.