Glossar
Einwilligung
Eine Einwilligung ist die freiwillige, informierte und unmissverständliche Erklärung einer Person, dass sie mit einer bestimmten Verarbeitung ihrer Daten oder mit Werbung einverstanden ist. Sie muss vorher vorliegen und ist jederzeit widerrufbar.
Einordnung
Was dahintersteckt
Der Begriff hat zwei Quellen, die sich überschneiden. Art. 4 Nr. 11 DSGVO beschreibt die Einwilligung als freiwillige, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung; Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO macht sie zur Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Das UWG fragt daneben, ob du überhaupt werben darfst: § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG verlangt beim Werbeanruf gegenüber Verbrauchern die ausdrückliche Einwilligung, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG verlangt sie für E-Mail, SMS und Messenger. Beides kann in derselben Erklärung stecken, ersetzt einander aber nicht.
Freiwillig heißt: kein Nachteil bei Nein. Informiert heißt: Der Erklärende weiß, wer was womit vorhat. Für den bestimmten Fall heißt: eine Einwilligung je Zweck und Kanal statt einer Sammelerklärung für alles. Schweigen und ein vorangekreuztes Kästchen genügen nicht, das sagt Erwägungsgrund 32 der DSGVO ausdrücklich.
Zwei Irrtümer kosten regelmäßig Geld. Erstens ist die Einwilligung höchstpersönlich: Dein Kunde kann nicht für seinen Nachbarn zustimmen, auch nicht in bester Absicht. Zweitens ist sie nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufbar, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung. Nachweisen musst nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO du sie, nicht der Kunde. Wie dein Einzelfall zu bewerten ist, sagt dir ein Anwalt.
Zuletzt geprüft am 09. September 2026.
In der Praxis
Was du damit zu tun hast
- Schreib in die Erklärung, wer wofür und über welchen Kanal werben darf. Ein Häkchen ohne Text beweist nichts.
- Trenne die Zwecke: Beratung, Werbung per E-Mail, Anruf. Eine Erklärung für alles zusammen fällt bei der ersten Prüfung.
- Bei Werbeanrufen an Verbraucher greift § 7a UWG: dokumentieren und ab jeder Verwendung erneut fünf Jahre aufbewahren.
- Bau den Widerruf so einfach wie die Zustimmung, ein Link genügt. Alles andere macht die Einwilligung angreifbar.
Verwandte Begriffe
Begriffe klären ist das eine.
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