Glossar
§ 7 UWG
§ 7 UWG verbietet Werbung, die den Empfänger unzumutbar belästigt. Bei Werbeanrufen und bei Werbung per elektronischer Post – E-Mail, SMS, Messenger – nimmt das Gesetz diese Belästigung ohne vorherige Einwilligung immer an.
Einordnung
Was dahintersteckt
Die Vorschrift im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hat drei Ebenen. Absatz 1 verbietet jede Werbung, die unzumutbar belästigt, und nennt ausdrücklich Werbung, die der Angesprochene erkennbar nicht will. Absatz 2 zählt die Fälle auf, in denen die Belästigung feststeht: nach Nummer 1 der Werbeanruf beim Verbraucher ohne ausdrückliche und beim sonstigen Marktteilnehmer ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung, nach Nummer 2 die Werbung per elektronischer Post ohne ausdrückliche Einwilligung. Absatz 3 enthält die einzige Ausnahme.
Diese Ausnahme erlaubt E-Mail-Werbung an eigene Kunden, aber nur unter vier Bedingungen zusammen: Du hast die Adresse beim Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhalten, du wirbst für eigene ähnliche Leistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und du weist ihn bei der Erhebung und bei jeder Verwendung auf sein Widerspruchsrecht hin. Fehlt ein Punkt, greift sie nicht. Für Anrufe gilt sie ohnehin nicht.
Abmahnen kann dich nach § 8 Abs. 3 UWG nicht der Angerufene, sondern ein Mitbewerber, ein eingetragener Verband oder eine Kammer. Der Betroffene selbst wehrt sich mit dem Unterlassungsanspruch aus § 1004 in Verbindung mit § 823 BGB. Dazu kommt bei Verbraucheranrufen § 7a UWG, und der Verstoß ist nach § 20 UWG eine Ordnungswidrigkeit. Ob dein Vorgehen darunter fällt, beurteilt ein Anwalt.
Zuletzt geprüft am 09. September 2026.
In der Praxis
Was du damit zu tun hast
- Trenne die Prüfungen: § 7 UWG entscheidet, ob du werben darfst, Art. 6 DSGVO, ob du die Daten dafür nutzen darfst. Eine Erlaubnis ersetzt die andere nicht.
- Prüf bei E-Mails an Bestandskunden alle vier Punkte aus Absatz 3 einzeln. Der Hinweis auf das Widerspruchsrecht fehlt am häufigsten.
- Behandle Messenger-Nachrichten wie E-Mails. WhatsApp ist elektronische Post, kein Gespräch.
- Trag jeden Widerspruch sofort in eine Sperrliste ein. Ab da fällt die Ausnahme aus Absatz 3 weg.
Verwandte Begriffe
Begriffe klären ist das eine.
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