Zum Inhalt springen

Glossar

§ 34d GewO

§ 34d der Gewerbeordnung regelt die Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler. Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungsverträgen vermittelt, braucht dafür die Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Einordnung

Was dahintersteckt

Die Vorschrift unterscheidet zwei Rollen. Der Versicherungsvertreter vermittelt im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer, der Versicherungsmakler im Auftrag des Kunden. Seit der Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie im Jahr 2018 steht auch der Versicherungsberater in der Norm; er wird allein vom Kunden bezahlt. Vor der Erlaubnis prüft die Kammer vier Punkte: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die Sachkunde.

Die Erlaubnis gilt nur für Versicherungen. Für Investmentfonds und Vermögensanlagen brauchst du § 34f GewO, für Immobiliar-Verbraucherdarlehen § 34i GewO. Umgekehrt gibt es Ausnahmen: Der gebundene Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO braucht keine eigene Erlaubnis, weil ein Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung für ihn übernimmt. Ins Register kommt er trotzdem – die Meldung übernimmt der Versicherer.

Zwei Irrtümer halten sich hartnäckig. Erstens erlaubt die Norm kein bestimmtes Produkt, sondern eine Tätigkeit. Wer neben der Altersvorsorge auch Fonds bespricht, verlässt ihren Rahmen. Zweitens sagt sie nichts darüber, wie du Menschen ansprechen darfst. Für den ersten Anruf und die erste Nachricht gilt § 7 UWG, unabhängig von deiner Erlaubnis. Und sie ist kein einmaliger Akt: § 34d Abs. 9 GewO verlangt 15 Stunden Weiterbildung je Kalenderjahr. Ob deine Tätigkeit im Einzelfall darunterfällt, beurteilt ein Anwalt.

Zuletzt geprüft am 09. September 2026.

In der Praxis

Was du damit zu tun hast

  • Nenne Registrierungsnummer und zuständige Aufsichtsbehörde beim ersten Geschäftskontakt und im Impressum; Letzteres verlangt § 5 DDG.
  • Prüfe bei jeder Belohnung für Kunden, ob sie eine Sondervergütung im Sinne des § 48b VAG ist – die Norm verbietet sie im Grundsatz und lässt nur geringwertige Zuwendungen zu.
  • Dokumentiere die 15 Weiterbildungsstunden je Kalenderjahr mit Datum, Thema und Nachweis.
  • Halte deinen Erlaubnisumfang neben dein Angebot: Sobald du über Fonds oder Baufinanzierung berätst, brauchst du § 34f oder § 34i GewO.

Begriffe klären ist das eine.

Bestandsgold macht daraus einen Ablauf: Es schlägt dir täglich die Kunden vor, bei denen die Frage gerade passt.