Was du damit zu tun hast
- Ruf deinen eigenen Eintrag einmal im Jahr auf und gleich ihn mit deiner tatsächlichen Lage ab.
- Führ die Registrierungsnummer in Impressum, Erstinformation und E-Mail-Signatur.
- Schick einem Empfohlenen den Link zu deinem Eintrag, bevor er einen Termin bucht. Das belegt mehr als drei Sätze über dich selbst.
- Melde Änderungen unverzüglich. Der Eintrag ist öffentlich, und ein falscher fällt auf.
Hintergrund
Geführt wird das Register von den Industrie- und Handelskammern. Die gemeinsame Registerstelle liegt bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Der Abruf ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Im Eintrag stehen die Registrierungsnummer, Name und Anschrift, die Art der Erlaubnis und die Stelle, an die sich ein Kunde mit einer Beschwerde wenden kann.
Der Eintrag folgt aus der Erlaubnis. Ein Gütesiegel ist er nicht: Er belegt formale Voraussetzungen, nicht die Qualität einer Beratung. Eingetragen wird auch, wer selbst keine Erlaubnis braucht. Den gebundenen Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO meldet das Versicherungsunternehmen an, das für ihn haftet.
Aus dem Register folgen Pflichten. Registrierungsnummer und Registerstelle nennst du beim ersten Geschäftskontakt. Diese Statusinformation verlangt die Versicherungsvermittlungsverordnung. Auf der Website kommt § 5 DDG dazu: zuständige Aufsichtsbehörde, Berufsbezeichnung und der Hinweis, wo die berufsrechtlichen Regelungen einzusehen sind. Ändern sich Anschrift, Haftpflicht oder Erlaubnisumfang, meldest du das der Kammer.
Fundstellen
Die Gesetzestexte stehen beim Bundesministerium der Justiz, die Artikel der Datenschutz-Grundverordnung bei dsgvo-gesetz.de.
- Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag deinen Anwalt. ↩