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Glossar

Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung ist der Nachweis der fachlichen Eignung vor der Industrie- und Handelskammer. Ohne sie oder einen anerkannten gleichwertigen Abschluss erteilt die Kammer keine Erlaubnis nach § 34d, § 34f oder § 34i GewO.

Einordnung

Was dahintersteckt

Die Prüfung hat einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Schriftlich geht es um Recht, Produkte und Kundenberatung, praktisch um ein simuliertes Beratungsgespräch. Die Abschlüsse heißen „Geprüfter Versicherungsfachmann IHK“ für § 34d GewO, „Geprüfter Fachmann für Finanzanlagen IHK“ für § 34f GewO und „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ für § 34i GewO. Welche Inhalte abgefragt werden, steht in der Verordnung zur jeweiligen Erlaubnis.

Nicht jeder muss antreten. Bestimmte Berufsabschlüsse gelten als Sachkundenachweis, etwa aus der Ausbildung im Versicherungs- oder Bankgewerbe; welche genau, listet die jeweilige Verordnung. Wer darunterfällt, legt der Kammer seinen Abschluss vor statt eines Prüfungszeugnisses. Getrennt bleibt die Sachkunde trotzdem: Wer für § 34d GewO geprüft ist, gilt für § 34f GewO nicht automatisch als sachkundig.

Zwei Verwechslungen kosten Zeit. Sachkunde ist keine Weiterbildung: Die Prüfung legst du einmal ab, eine laufende Weiterbildungspflicht gibt es nur in der Versicherungsvermittlung – 15 Stunden je Kalenderjahr nach § 34d Abs. 9 GewO. Dieselbe Vorschrift bringt den zweiten Punkt: Sachkundig sein müssen nicht nur du, sondern auch die Beschäftigten, die unmittelbar an der Vermittlung mitwirken. Ob ein Abschluss die Prüfung ersetzt, entscheidet die Kammer; rechtliche Zweifelsfälle gehören zu einem Anwalt.

Zuletzt geprüft am 09. September 2026.

In der Praxis

Was du damit zu tun hast

  • Prüfe vor dem Erlaubnisantrag, ob dein Berufsabschluss die Prüfung ersetzt – das spart Monate.
  • Plane für jede Erlaubnisart eine eigene Sachkunde ein, wenn du mehrere beantragst.
  • Weise die Sachkunde auch für Mitarbeiter nach, die unmittelbar mitvermitteln oder mitberaten.
  • Leg Prüfungszeugnis, Haftpflichtnachweis und Führungszeugnis gemeinsam zum Antrag; die Kammer fragt alles zusammen ab.

Begriffe klären ist das eine.

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