Was du damit zu tun hast
- Lege fest, welcher Anlass eine Frage rechtfertigt: Abschluss, Jahresgespräch oder ein geregelter Schadenfall.
- Wähle einen Weg, den der Kunde selbst geht. Er leitet weiter und diktiert dir keine fremde Nummer.
- Miss Empfehlungsquote und Terminquote getrennt. Sonst siehst du nicht, an welcher Stelle es hakt.
Hintergrund
Der Begriff stammt aus dem Beziehungsmarketing. Mundpropaganda passiert von allein. Empfehlungsmarketing legt fest, wen du wann fragst, was der Kunde davon hat und auf welchem Weg der Empfohlene zu dir kommt.
Ein Affiliate wirbt gegen Provision bei Fremden. Ein Empfehler spricht mit einer einzelnen Person, die er persönlich kennt. Eine Bewertung im Netz ist öffentlich und oft anonym.
Rechtlich trägt der Weg, bei dem der Kunde etwas weitergibt und der Empfohlene sich selbst meldet. Fremde Telefonnummern einzusammeln ist der schwierigste Weg: Den Werbeanruf beim Verbraucher erlaubt § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Die kann dein Kunde für seinen Bekannten nicht erteilen. Für deinen Fall prüft das ein Anwalt.
Fundstellen
Die Gesetzestexte stehen beim Bundesministerium der Justiz, die Artikel der Datenschutz-Grundverordnung bei dsgvo-gesetz.de.