Grundlagen
Empfehlungsmarketing für Finanz- und Versicherungsberater
Was Empfehlungsmarketing im Finanzvertrieb wirklich ist, warum die Bitte um eine Telefonnummer daran scheitert und was stattdessen funktioniert.
Kurz gesagt
- Empfehlungsmarketing heißt: Du organisierst, dass zufriedene Bestandskunden dich weitergeben, statt zu hoffen, dass es von allein passiert.
- Der übliche Weg scheitert daran, dass dein Kunde die Daten eines Dritten herausgeben soll, den niemand gefragt hat.
- Ist dieser Dritte Verbraucher, darfst du ihn nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG ohne seine eigene vorherige ausdrückliche Einwilligung ohnehin nicht anrufen.
- Der Weg ohne fremde Kontaktdaten: Dein Kunde verschenkt eine Erstberatung und verschickt den Link selbst.
- Über den Erfolg entscheidet nicht die Formulierung, sondern der Anlass und der Takt.
Was Empfehlungsmarketing ist
Empfehlungsmarketing ist der organisierte Weg, über zufriedene Bestandskunden an neue Kunden zu kommen. Du legst fest, wen du ansprichst, bei welchem Anlass, mit welchem Text und mit welcher Belohnung. Und du misst, was dabei herauskommt. Genau diese Festlegung ist der Unterschied zur Mundpropaganda. Mundpropaganda passiert. Empfehlungsmarketing planst du.
Damit ist auch gesagt, was es nicht ist. Es ist kein Partnerprogramm mit Provision je Abschluss. Im Versicherungsvertrieb wäre das heikel, weil § 48b VAG Sondervergütungen an Versicherungsnehmer stark einschränkt. Und es ersetzt keine Beratungsqualität: Wer schlecht berät, erfährt durch ein System nur schneller, dass ihn niemand weitergibt.
Der praktische Kern besteht aus drei Fragen: Wer ist zufrieden genug? Wann ist der Moment? Und was passiert, nachdem der Kunde Ja gesagt hat? Die dritte entscheidet über den Termin und wird am häufigsten übersprungen.
Warum die Bitte um eine Telefonnummer scheitert
Der übliche Satz lautet: „Fällt dir jemand ein, den ich mal anrufen darf?“ Er klingt harmlos und verlangt viel: Dein Kunde soll Name und Nummer eines Menschen herausgeben, der davon nichts weiß.
Das spürt er sofort. Er stellt sich vor, wie sein Schwager in drei Tagen einen Anruf bekommt und fragt, woher du die Nummer hast. Für ihn steht nicht dein Ruf auf dem Spiel, sondern seiner. Deshalb sagt er: „Ich frag ihn mal.“ Und dann fragt er nie.
Sein Unbehagen hat eine rechtliche Entsprechung. Ein Werbeanruf bei einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG stets eine unzumutbare Belästigung; § 20 UWG stellt dafür eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro in Aussicht. Für E-Mail verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dieselbe Einwilligung; Messenger-Nachrichten gelten überwiegend ebenfalls als elektronische Post.
Dazu kommt der Datenschutz. Name und Nummer eines Dritten sind Daten, die du nicht bei ihm selbst erhoben hast. Art. 14 DSGVO verlangt dann, dass du ihn informierst, in der Regel innerhalb eines Monats. Die Einordnung im Einzelfall gehört zu einem Anwalt.
Verschenken statt empfehlen
Der Ausweg besteht darin, die Richtung umzudrehen. Dein Kunde gibt keine Daten heraus, sondern etwas her: eine Erstberatung bei dir, die er an jemanden verschenkt, den er mag. Er sucht die Person selbst aus und verschickt den Link über seinen eigenen Messenger. Du erfährst den Namen erst, wenn der Empfohlene sich meldet.
Damit verschwindet die heikle Stelle. Es liegen keine fremden Kontaktdaten in deinem System, und es gibt keinen kalten Anruf. Der erste Schritt geht immer von der Person aus, um die es geht.
In Bestandsgold läuft das so: Du liest deinen Bestand einmal ein, danach schlägt dir das System täglich fünf Kunden vor, sortiert nach Zufriedenheit, Anlass und Ruhe seit dem letzten Kontakt. Du siehst, warum gerade sie dran sind, prüfst und gibst frei. Rund 30 Sekunden pro Kunde.
Der Kunde wählt zuerst seine Belohnung und bekommt erst dann Ideen, an wen er verschenken könnte. Belohnt wird trotzdem erst, wenn das Gespräch stattgefunden hat.
Die sechs Bausteine, ohne die es nicht läuft
Empfehlungsmarketing scheitert selten an einem einzelnen Baustein und fast immer daran, dass zwei davon fehlen. Die Reihenfolge zählt, weil jeder Punkt auf dem vorherigen steht.
Fehlt der Anlass, wirkt jede Nachricht wie eine Bitte. Fehlt der Weg für den Empfohlenen, versandet echtes Interesse. Beides merkst du nur, wenn du misst.
- Ein gepflegter Bestand: Anrede, Kanal und eine Einschätzung zur Zufriedenheit. Ohne das kannst du niemanden sinnvoll auswählen.
- Eine Auswahlregel. Wer als Nächster dran ist, darf keine Bauchentscheidung sein, sonst schreibst du immer denselben zwanzig Leuten.
- Ein Anlass: ein Depotauszug, eine ausgezahlte Fälligkeit, ein regulierter Schaden, ein erreichtes Sparziel.
- Eine zulässige Belohnung. Bei Versicherungsverhältnissen nennt § 48b Absatz 2 Satz 2 VAG als geringwertig nur Zuwendungen bis 15 Euro je Vertrag und Kalenderjahr; ob eine Empfehlungsbelohnung darunterfällt, ist umstritten. Bargeld ist der falsche Weg.
- Ein Weg für den Empfohlenen: Er muss selbst buchen oder einen Rückruf anfordern können, ohne dass du ihn vorher kontaktierst.
- Eine Zahl, die du beobachtest. Ohne Messung merkst du erst nach einem halben Jahr, dass nichts passiert.
Der Anlass schlägt die Formulierung
Ratgeber zum Empfehlungsmarketing drehen sich meist um Sätze. Das ist der kleinere Hebel. Der größere ist der Zeitpunkt.
Ein Kunde gibt dich weiter, wenn er gerade selbst erlebt hat, dass deine Arbeit etwas gebracht hat. Nicht, wenn er unterschrieben hat. Der Abschluss ist dein Erfolg, nicht seiner. Seiner ist die Auszahlung, der regulierte Schaden, das erreichte Sparziel.
Daraus folgt eine unbequeme Regel: Der beste Moment liegt fast nie im Abschlussgespräch. Er liegt Monate später, an einem Tag, an dem du sonst nichts von dir hören lässt. Bei zwölf Kunden behältst du diesen Tag im Kopf. Bei einem vollen Bestand entscheidet darüber ein System oder der Zufall.
Ein Rechenbeispiel mit offengelegten Annahmen
Zum Empfehlungsmarketing kursieren viele Zahlen, die meisten aus fremden Branchen. Deshalb hier keine Erfolgsmeldung, sondern ein Rechenbeispiel zum Überschreiben.
Angenommen, du schöpfst das Kontingent von Solo aus: 40 Ansprachen im Monat, 480 im Jahr. Bei 5 Freigaben am Tag ist der Monat nach 8 Arbeitstagen ausgeschöpft – verteilt sind es 2 am Tag. Angenommen, jeder Zehnte verschenkt tatsächlich eine Erstberatung, die Hälfte der Empfohlenen bucht einen Termin, und aus jedem dritten Termin wird ein Mandat. Dann stehen am Jahresende 48 Geschenke, 24 Erstgespräche und 8,0 neue Kunden.
Ob deine Werte darüber oder darunter liegen, weiß vorher niemand. Drehen kannst du zuerst an der Zahl der Ansprachen – nach oben allerdings nur bis zur Grenze des Tarifs: Pro enthält 120 Anfragen im Monat statt 40. 5 Freigaben am Tag kosten rund zweieinhalb Minuten.
Auf der Kostenseite stehen im Tarif Solo 299 Euro netto im Monat bei jährlicher Zahlweise, dazu 490 Euro Einrichtung und deine Belohnungen – im ersten Jahr 4.078 Euro, also rund 510 Euro je neuem Kunden. Ab wann sich das trägt, rechnest nur du aus: Deine Durchschnittscourtage kennst nur du.
Wo Empfehlungsmarketing nicht trägt
Es gibt Fälle, in denen dieser Weg nicht funktioniert, und das vorher zu wissen ist billiger. Der erste ist ein zu kleiner oder zu kalter Bestand. Als Faustregel: Unter rund 150 gepflegten Kunden mit erkennbarer Zufriedenheit reicht der Nachschub an Anlässen nicht für einen Takt. Dann ist Bestandspflege die Aufgabe.
Der zweite Fall ist Ungeduld. Zwischen der ersten Freigabe und dem ersten Abschluss liegen Wochen. Wer nach vier Wochen aufhört, hat gemessen, wie lange er durchhält, und nicht, ob es funktioniert.
Der dritte Fall ist ein Qualitätsproblem, das niemand ansprechen will. Wenn Kunden nicht weiterempfehlen, liegt es oft nicht an der fehlenden Frage, sondern an der Beratung davor. Ein System macht das sichtbar: unangenehm, aber nützlich.
Und ein Hinweis in eigener Sache: Bestandsgold ist jung. Kundenstimmen, Fallstudien oder Erfolgsquoten gibt es heute nicht. Es gibt einen Ablauf, den du dir vorher ansehen kannst.
Zuletzt geprüft am 09. September 2026.
Häufige Fragen
Was Berater dazu meistens fragen
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich Empfehlungsmarketing von Mundpropaganda?
Mundpropaganda entsteht von selbst und lässt sich nicht steuern. Empfehlungsmarketing legt fest, wer wann angesprochen wird, welcher Anlass dahintersteht, was der Kunde bekommt und welche Zahl du beobachtest. Beides schließt sich nicht aus: Empfehlungsmarketing sorgt dafür, dass Mundpropaganda öfter passiert.
Darf ich jemanden anrufen, dessen Nummer mir ein Kunde gegeben hat?
Nein, nicht ohne dass er selbst vorher ausdrücklich eingewilligt hat. § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG sieht Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne diese Einwilligung stets als unzumutbare Belästigung an. Die Zustimmung deines Kunden ersetzt sie nicht, weil sie nicht von der betroffenen Person stammt.
Wie viel darf eine Belohnung für eine Empfehlung kosten?
Das hängt an deiner Erlaubnis. Vermittelst du Versicherungen, zieht § 48b Absatz 2 Satz 2 VAG die Grenze bei 15 Euro je Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr, und Bargeld scheidet aus. Ohne Versicherungsbezug ist der Rahmen weiter: Beim Empfehler können steuerpflichtige sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG anfallen. Die Prüfung im Einzelfall gehört zu einem Anwalt oder Steuerberater.
Ab welcher Bestandsgröße lohnt sich Empfehlungsmarketing?
Als Faustregel brauchst du rund 150 gepflegte Kunden, deren Zufriedenheit du einschätzen kannst. Darunter fehlen die Anlässe für einen Takt. Wichtiger als die Zahl ist der Pflegezustand: 200 Kunden mit Anrede, Kanal und letztem Kontakt sind mehr wert als 800 Zeilen in einer alten Tabelle.
Wie lange dauert es, bis Empfehlungsmarketing wirkt?
Rechne mit Wochen bis Monaten, nicht mit Tagen. Der Kunde braucht Zeit bis zum Verschenken, der Empfohlene bis zur Terminbuchung, danach folgt dein Beratungsweg. Messbar wird es nach etwa 60 Tagen und 200 Ansprachen.
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Empfehlungen sind kein Zufall, sondern ein Ablauf.
Bestandsgold schlägt dir täglich die Kunden vor, bei denen es sich gerade lohnt. Du gibst frei, den Rest macht das System.