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Glossar

Empfehler

Kurz erklärt

Der Empfehler ist der Kunde, der einen Berater weiterempfiehlt und dafür seinen eigenen Ruf einsetzt. Bestandsgold nennt ihn ebenso. „Empfehlungsgeber“ ist dieselbe Rolle in älterer Schreibweise.

Ausführlich erklärt: Kunden werben Kunden für Finanzberater und Makler

Bestandsgold · Zuletzt geprüft am

Was du damit zu tun hast

  • Sag ihm vorher, was passiert: wer sich meldet, was du erzählst und was nicht.
  • Erzähl ihm nach dem Gespräch nichts über den Inhalt. „Wir haben gesprochen, danke dir“ reicht. Der Empfohlene ist jetzt dein Gesprächspartner und nicht mehr euer Gesprächsthema.
  • Belohne, wenn das Gespräch stattgefunden hat, nicht wenn ein Vertrag zustande kommt. Sonst machst du deinen Kunden zum Verkäufer.
  • Frag denselben Menschen nicht in kurzen Abständen erneut. Ein Empfehler, der sich abgearbeitet fühlt, empfiehlt kein zweites Mal.

Hintergrund

Er steht zwischen zwei Menschen, die sich nicht kennen, und haftet mit seinem Ansehen bei demjenigen, den er anspricht. Sein Risiko ist sozial: Läuft das Gespräch schlecht, sagt der Freund es ihm und nicht dem Berater. Wer das versteht, fragt anders und seltener. Und er begreift, warum ein Kunde nach einer unangenehmen Erfahrung kein zweites Mal empfiehlt.

Der Empfohlene ist die andere Seite, er wird angesprochen. Ein Tippgeber stellt Kontakte gegen Vergütung her. Wirkt er über den reinen Hinweis hinaus auf einen Abschluss hin, ist das Vermittlung und braucht eine Erlaubnis nach § 34d GewO. Der Empfehler bleibt Kunde. Er nennt einen Namen, er berät nicht.

Beim Dankeschön wird es heikel. § 48b VAG verbietet Versicherungsvermittlern Sondervergütungen an ihre Versicherungsnehmer. Ausgenommen sind nach § 48b Absatz 2 Satz 2 VAG geringwertige Zuwendungen bis 15 Euro je Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr. Ob eine Belohnung für die reine Kontaktvermittlung überhaupt darunterfällt, ist umstritten, denn sie hängt nicht am eigenen Vertrag deines Kunden. Unabhängig davon kann eine Prämie beim Empfänger steuerpflichtig sein. Beides klärst du einmal vorher mit einem Anwalt und mit deinem Steuerberater, nicht erst beim zehnten Mal.

Fundstellen

Die Gesetzestexte stehen beim Bundesministerium der Justiz, die Artikel der Datenschutz-Grundverordnung bei dsgvo-gesetz.de.

Vom Begriff zur ersten Anfrage

Bestandsgold schlägt dir täglich Kunden mit passendem Anlass vor und bereitet eine persönliche Anfrage vor. Du gibst jede Anfrage frei, bevor sie rausgeht.

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