Glossar
Zuwendung
Eine Zuwendung ist jeder geldwerte Vorteil, der neben der vereinbarten Leistung gewährt wird. Der Begriff umfasst sowohl Geschenke an Kunden als auch Vergütungen, die ein Vermittler von Dritten erhält.
Einordnung
Was dahintersteckt
Zuwendungen laufen in zwei Richtungen, und die Verwechslung der beiden ist der häufigste Fehler. Nach außen geht, was du deinem Kunden gibst: ein Präsent, ein Gutschein, eine Prämie. Nach innen kommt, was Produktgeber dir zahlen. Beides ist geregelt, aber in verschiedenen Normen. Wer die Richtung verwechselt, sucht die Antwort im falschen Gesetz.
Nach außen zieht im Versicherungsgeschäft § 48b VAG die Grenze. Sondervergütungen an Versicherungsnehmer sind verboten. Als geringwertig gelten nach § 48b Absatz 2 Satz 2 VAG nur Belohnungen und Geschenke zur Anbahnung oder anlässlich eines Vertragsabschlusses, soweit sie zusammen 15 Euro je Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr nicht überschreiten. Ob eine Empfehlungsprämie überhaupt in diesen Rahmen gehört, ist umstritten: Sie hängt an keinem eigenen Vertrag des Belohnten. Wo die Grenze in deinem Fall verläuft, sagt dir ein Anwalt.
Nach innen gilt bei der Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO ein anderer Maßstab. § 17 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung erlaubt Zuwendungen Dritter nur, wenn sie die Qualität der Dienstleistung verbessern und dem bestmöglichen Interesse des Anlegers nicht entgegenstehen. Offenlegen muss der Vermittler sie ohnehin, und zwar vorher.
Dazu kommt die Steuer, und die trifft den Empfänger. Eine Prämie an eine Privatperson kann eine sonstige Leistung nach § 22 Nummer 3 EStG sein. Steuerfrei bleibt sie nur, solange solche Einkünfte im Kalenderjahr unter 256 Euro liegen. Ab 256 Euro ist der volle Betrag steuerpflichtig und nicht nur der Teil darüber.
Zuletzt geprüft am 09. September 2026.
In der Praxis
Was du damit zu tun hast
- Lege je Erlaubnis fest, was du geben darfst, statt jeden Einzelfall neu zu bewerten. Hast du mehrere Erlaubnisse, gilt die strengste.
- Halte die beiden Richtungen in deiner Ablage getrennt. Was Produktgeber dir zahlen, musst du offenlegen; was du dem Kunden gibst, musst du begrenzen.
- Protokolliere jede Zuwendung mit Datum, Empfänger und Wert. Ohne Nachweis kannst du eine Jahresgrenze nicht belegen.
- Sag deinem Kunden, dass eine Prämie bei ihm steuerlich ankommen kann. § 22 Nummer 3 EStG betrifft ihn, nicht dich – einordnen muss es sein Steuerberater.
Verwandte Begriffe
Begriffe klären ist das eine.
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