Was du damit zu tun hast
- Frag nach einem Erlebnis statt nach einer Nummer. Was der Kunde weitergibt, ist sein Urteil. Wen er anspricht, entscheidet er allein.
- Gib ihm etwas Konkretes zum Weitergeben: einen Satz, einen Link, eine verschenkbare Erstberatung. „Empfiehl mich weiter“ ist eine Hausaufgabe ohne Aufgabenstellung.
- Bedanke dich an dem Tag, an dem das Gespräch stattgefunden hat, und erzähl nichts über seinen Inhalt.
- Notiere zu jeder Empfehlung Datum und Anlass. Sonst weißt du nach einem Jahr nicht mehr, welche Situation sie ausgelöst hat.
Hintergrund
Das Wort beschreibt eine Handlung des Kunden. Der Kunde setzt seinen Namen ein und trägt das Risiko, dass die Sache schiefgeht. Deshalb wiegt eine Empfehlung schwerer als jede Anzeige. Und deshalb wird sie seltener ausgesprochen, als Berater erwarten.
Eine Referenz ist eine Auskunft, die ein bereits vorhandener Interessent einholt. Eine Bewertung richtet sich öffentlich an Unbekannte. Die Weitergabe fremder Kontaktdaten ist dagegen eine Datenverarbeitung. Für sie brauchst du eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, für den Werbeanruf zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG. Ob dein Ablauf beides erfüllt, beurteilt im Einzelfall ein Anwalt.
Viele Berater halten eine Empfehlung erst dann für etwas wert, wenn eine Telefonnummer dabei ist. Genau dieser Teil ist der teure. Er verlangt vom Kunden, über einen Dritten zu verfügen, den niemand gefragt hat. Meldet sich der Empfohlene selbst, ist die Empfehlung rechtlich sauber und im Gespräch deutlich leichter zu erbitten.
Fundstellen
Die Gesetzestexte stehen beim Bundesministerium der Justiz, die Artikel der Datenschutz-Grundverordnung bei dsgvo-gesetz.de.