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Zahlen und Planung

Kunden­zufriedenheit messen in der Finanzberatung

Welche Kennzahl in einem Beraterbestand etwas aussagt und warum die Zahl allein wertlos ist.

Bestandsgold · Zuletzt geprüft am · 7 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • In einer Beratung misst du Kundenzufriedenheit, um zu wissen, wen du als Nächstes ansprechen kannst und wen besser nicht.
  • Eine Umfrage per E-Mail ist rechtlich Werbung. Der Bundesgerichtshof hat das 2018 für Zufriedenheitsbefragungen entschieden (Aktenzeichen VI ZR 225/17). Ohne Einwilligung nach § 7 UWG fragst du besser im Gespräch.
  • Der Nutzen entsteht durch die Reaktion. Wer eine Fünf von zehn bekommt und nicht innerhalb weniger Tage anruft, hat die Befragung umsonst gemacht.
Inhalt dieses Beitrags

Kunden­zufriedenheit messen: wofür das in einem Beraterbestand gut ist

Ein Konzern misst Kundenzufriedenheit, um Abteilungen zu vergleichen. Du hast keine Abteilungen. Für dich hat die Messung genau einen praktischen Zweck: Sie sagt dir, in welcher Reihenfolge du deinen Bestand ansprichst. Wen du um eine Empfehlung bitten kannst, ohne dich zu blamieren. Wen du vorher anrufen musst, weil da etwas offen ist.

Das ändert den Maßstab. Du brauchst eine grobe Einteilung, die für jeden einzelnen Kunden stimmt. Nachkommastellen helfen dir nicht. Ein Durchschnitt über vierhundert Kunden hilft dir bei keinem Anruf. Die Notiz „bei dieser Familie lief das Schadenthema schlecht“ hilft sofort.

Ein häufiger Fehler ist deshalb, mit einer Umfragesoftware anzufangen. Der Aufbau dauert Wochen, der Rücklauf liegt bei wenigen Prozent. Fang bei den Kunden an, bei denen du die Antwort schon kennst, und schreib sie auf.

Die drei Kennzahlen, die es im Kern gibt

Wenn du doch systematisch fragen willst, stehen dir im Wesentlichen drei etablierte Fragen zur Verfügung. Sie messen unterschiedliche Dinge und sind nicht austauschbar.

  • Zufriedenheitswert (CSAT): „Wie zufrieden warst du mit diesem Gespräch?“ auf einer Skala von eins bis fünf. Misst einen einzelnen Kontakt, direkt danach. Am einfachsten zu erheben, am direktesten zu deuten.
  • Weiterempfehlungsbereitschaft (Net Promoter Score): „Wie wahrscheinlich ist es, dass du mich weiterempfiehlst?“ auf einer Skala von null bis zehn. Misst eine Absicht, keine Handlung. Braucht viele Antworten, um stabil zu sein.
  • Aufwandswert (Customer Effort Score): „Wie einfach war es, dein Anliegen zu klären?“ Misst Reibung. Nützlich, wenn du wissen willst, warum Kunden abspringen, ohne sich zu beschweren.

Die Einschätzung des Beraters als vierte Quelle

In einem Bestand, den eine Person betreut, gibt es eine Quelle, die kein Konzern hat: dich. Du weißt nach einem Telefonat, ob es gut lief. Du erinnerst dich, wer beim letzten Jahresgespräch zwei Mal verschoben hat. Diese Einschätzung ist keine Messung im wissenschaftlichen Sinn, aber sie ist verfügbar, kostenlos und für den einzelnen Kunden meistens treffender als ein Fragebogen mit vier Prozent Rücklauf.

Bestandsgold arbeitet mit beidem. Als Zufriedenheit zählt die Bewertung deines Kunden, deine eigene Einschätzung bringst du beim Prüfen jedes Vorschlags ein. In die Reihenfolge, in der Bestandsgold dir jeden Tag Kunden vorschlägt, fließen Zufriedenheit, Anlass und die Ruhe seit dem letzten Kontakt ein. Neben jedem Vorschlag steht, warum der Kunde dran ist. Ohne deine Freigabe geht keine Anfrage raus.

Sei dir über die Schwäche im Klaren. Deine Einschätzung ist subjektiv und sie altert. Kunden, mit denen du lange nichts zu tun hattest, schätzt du systematisch zu positiv ein, weil du dich an das letzte gute Gespräch erinnerst und nicht an die zwei Jahre Stille danach. Wer die Einschätzung nicht mindestens nach jedem Kontakt anfasst, arbeitet nach zwei Jahren mit Fiktion.

So baust du eine Befragung, auf die Menschen antworten

Wenn du befragst, dann kurz und im richtigen Moment. Jede zusätzliche Frage kostet Antworten. Jeder Tag Abstand zum Erlebnis kostet Genauigkeit.

  • Eine Frage plus eine offene Rückfrage. Nicht mehr. Der offene Text ist der Teil, aus dem du etwas lernst.
  • Frag direkt nach dem Ereignis: nach dem Jahresgespräch, nach der Schadenregulierung, nach der Police im Briefkasten.
  • Frag im Kanal, den ihr sowieso nutzt. Ein Satz am Ende des Telefonats bringt mehr Antworten als ein Formular.
  • Absender ist dein Name, nicht eine Firmenadresse. Der Kunde antwortet dir als Person.
  • Sag vorher, was du mit der Antwort machst. „Ich rufe an, wenn etwas nicht passt“ erhöht die Bereitschaft, offen zu antworten.
  • Nichts anonymisieren, was du nachverfolgen willst. Eine anonyme Vier von zehn kannst du nicht klären.

Was rechtlich zu beachten ist

Der wichtigste Punkt überrascht viele Berater: Eine Zufriedenheitsbefragung per E-Mail ist rechtlich Werbung. Der Bundesgerichtshof hat das im Urteil vom 10. Juli 2018 entschieden (Aktenzeichen VI ZR 225/17), damals im Zusammenhang mit einer Befragung, die einer Rechnungsmail angehängt war. Damit gilt § 7 UWG: Elektronische Werbung braucht grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers.

Im laufenden Gespräch, am Telefon mit einem Bestandskunden oder in einem Chat, den der Kunde selbst eröffnet hat, stellt sich diese Frage nicht. Deshalb ist der mündliche Weg für einen Berater auch rechtlich der einfachere.

Datenschutzrechtlich brauchst du für die Verarbeitung eine Grundlage nach Art. 6 DSGVO. Für die Pflege einer Zufriedenheitseinschätzung im eigenen Bestand kommt regelmäßig das berechtigte Interesse nach Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO in Betracht. Halte dich dabei an die Datensparsamkeit: Speichere eine Einstufung und ein Datum, keine Textprotokolle über die Persönlichkeit deiner Kunden. Was du speicherst, musst du auf Verlangen auch herausgeben und löschen können.

Die Reaktion ist der eigentliche Nutzen

Eine Zahl allein ändert nichts. Der Nutzen entsteht in den Tagen danach. Wer eine schlechte Bewertung bekommt und anruft, hat hinterher oft ein besseres Verhältnis als vorher. Wer sich nicht meldet, hat den Kunden zweimal enttäuscht.

Leg dir eine feste Regel zurecht, bevor du fragst. Zum Beispiel: Alles unter der Mitte der Skala bedeutet ein Telefonat innerhalb von drei Werktagen, geführt von dir, nicht vom Büro. Alles am oberen Ende bedeutet, dass dieser Kunde für eine Empfehlungsanfrage infrage kommt, sobald ein passender Anlass da ist.

Zufriedenheit ist die Vorbedingung, nicht das Ziel. Das Ziel ist, dass ein Kunde einem Menschen, den er mag, eine Erstberatung verschenkt. Wer misst, ohne diesen Schritt zu planen, hat eine Statistik gebaut und kein Geschäft.

Wo die Zufriedenheits­zahl in die Irre führt

Zufriedenheit sagt weniger über künftiges Verhalten, als die meisten annehmen. Zufriedene Kunden empfehlen nicht automatisch weiter, sie haben nur nichts zu meckern. Zwischen „ich bin zufrieden“ und „ich verschenke eine Erstberatung an meine Schwester“ liegt eine Entscheidung, die mit Zufriedenheit wenig und mit dem passenden Anlass viel zu tun hat.

Dazu kommt die Selbstauswahl. Bei freiwilligen Befragungen antworten überdurchschnittlich viele sehr Zufriedene und sehr Verärgerte. Die große Mitte schweigt. Dein Durchschnitt sieht deshalb meistens besser aus, als der Bestand ist. Bei einem Rücklauf von wenigen Prozent ist der Wert eine Stimmungsprobe.

Und die Zahlen sind klein. Wer vierzig Antworten hat, dessen Durchschnitt kippt durch drei Personen. Nimm die Zahl deshalb als Auslöser für Anrufe. Der Anruf ist das Werkzeug. Die Zahl sagt dir nur, bei wem du anfängst.

Fundstellen

Die Gesetzestexte stehen beim Bundesministerium der Justiz, die Artikel der Datenschutz-Grundverordnung bei dsgvo-gesetz.de.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ich die Zufriedenheit abfragen?

Nicht nach Kalender, sondern nach Ereignis. Sinnvoll ist eine kurze Frage nach jedem Kontakt mit Anlass: nach dem Jahresgespräch, nach einer Schadenregulierung, nach einem Abschluss. Eine allgemeine Rundfrage an den ganzen Bestand einmal im Jahr bringt wenig, weil die meisten Kunden gerade nichts erlebt haben, worüber sie urteilen könnten. Wichtiger als der Takt ist, dass du deine Einschätzung nach jedem Kontakt aktualisierst.

Brauche ich eine Einwilligung für eine Zufriedenheitsumfrage per E-Mail?

In aller Regel ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail Werbung ist (Aktenzeichen VI ZR 225/17). Damit greift § 7 UWG, der für elektronische Werbung grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung verlangt. Die Ausnahme für Bestandskunden in § 7 Absatz 3 UWG ist eng und an Bedingungen geknüpft. Sicher bist du, wenn du im Gespräch fragst oder eine dokumentierte Einwilligung hast.

Was mache ich, wenn kaum jemand antwortet?

Niedriger Rücklauf ist der Normalfall, kein Fehler deines Fragebogens. Zieh die praktische Konsequenz: Hör auf, den Durchschnitt zu deuten, und nutz die einzelnen Antworten. Jede kritische Rückmeldung ist einen Anruf wert, egal wie viele andere geschwiegen haben. Für die Steuerung ist deine eigene Einschätzung nach jedem Kontakt verlässlicher als eine Befragung mit vier Prozent Rücklauf.

Reicht es, wenn ich die Zufriedenheit selbst einschätze?

Für die Reihenfolge, in der du deinen Bestand ansprichst, reicht es meistens. Deine Einschätzung ist bei einzelnen Kunden oft treffender als ein Fragebogen mit geringem Rücklauf. Sie hat aber zwei Schwächen: Sie ist subjektiv, und sie veraltet. Wer lange keinen Kontakt hatte, wird tendenziell zu gut eingestuft. Halte die Einschätzung deshalb an Kontakte gebunden und schreib das Datum dazu, damit du siehst, wie alt sie ist.

Rechne mit deinen eigenen Zahlen

Die Preisseite zeigt alle Kosten je Tarif, auch den Preis je stattgefundenem Erstgespräch. Rechne mit deinem Bestand, bevor du anfragst.

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