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Beratung

Erstgespräch vorbereiten

Ein Erstgespräch entscheidet sich in den 15 Minuten davor – und daran, ob du ein Ziel hast oder nur einen Termin.

Kurz gesagt

  • Wer ein Erstgespräch vorbereiten will, legt zuerst das Ziel fest: eine klare Entscheidung über den nächsten Schritt, nicht den Abschluss.
  • Fünfzehn Minuten Vorbereitung wirken stärker als jede Gesprächstechnik – Herkunft des Kontakts, Anlass, Unterlagen, Zeitrahmen.
  • Die Pflichtteile gehören an den Anfang: Erstinformation nach § 15 VersVermV, Frage nach Wünschen und Bedürfnissen nach § 61 VVG, Dokumentation in Textform nach § 62 VVG.
  • Plane 60 Minuten in fünf Blöcken und lass davon mindestens die Hälfte den Kunden reden.
  • Kam der Kontakt über eine Empfehlung, gehört der Empfehler in den ersten Satz – und nach dem Termin eine kurze Rückmeldung an ihn.

Was ein Erstgespräch leisten soll

Ein Erstgespräch ist keine Beratung und kein Verkauf. Es ist die gemeinsame Prüfung, ob es überhaupt etwas zu beraten gibt. Damit hat es genau drei zulässige Ergebnisse: ein zweiter Termin mit einem Auftrag, ein klares Nein oder eine Vertagung mit Datum.

Alles andere ist kein Ergebnis. Ein Gespräch, das mit „ich melde mich“ endet, ist verloren, es weiß nur noch keiner. Wer den nächsten Schritt nicht im Termin vereinbart, vereinbart ihn meistens nie.

Der häufigste Fehler ist die Umkehrung der Reihenfolge: Der Berater präsentiert, statt aufzunehmen. Das fühlt sich produktiv an und erzeugt genau die Sätze, die man später nicht mehr los wird – Angebote zu einem Bedarf, den niemand geprüft hat.

Erstgespräch vorbereiten in fünfzehn Minuten

Mehr Zeit braucht ein Erstgespräch nicht, aber diese Zeit braucht es wirklich. Geh die Liste am Vortag durch, nicht auf dem Weg zum Termin:

  • Woher kommt der Kontakt? Bei einer Empfehlung: Wer hat empfohlen, und was hat der Empfohlene über dich gehört?
  • Schreib den Anlass in einem Satz auf. Wenn du ihn nicht kennst, ist das deine erste Frage im Termin.
  • Sammle, was du schon weißt – aber nur, was der Kontakt selbst gesagt hat. Recherchiertes Wissen aus dem Netz gehört nicht ungefragt auf den Tisch.
  • Leg die Erstinformation ausgedruckt bereit und prüfe, ob Registernummer und Anschriften darin aktuell sind.
  • Halte die Unterlagen bereit, die du brauchst, und nicht die, die du zeigen möchtest.
  • Bei einem Videotermin: Link am Vortag verschickt, Kamera, Ton und Bildschirmfreigabe vorher getestet.
  • Notiere zwei Fragen, die du am Ende des Termins beantwortet haben willst. Sie sind dein Erfolgsmaßstab.

Was zu Beginn gesagt werden muss

Die statusbezogenen Informationspflichten nach § 15 VersVermV verlangen, dass du beim ersten Geschäftskontakt mitteilst, wer du bist, in welcher Rolle du auftrittst und wie du bezahlt wirst: Name und betriebliche Anschrift, Status als Vertreter, Makler oder Berater, Registernummer und Anschrift des Vermittlerregisters, die Art deiner Vergütung und die zuständige Schlichtungsstelle. Wie du das übergibst, steht in § 16 VersVermV: auf Papier, klar und verständlich. Eine PDF-Datei ersetzt das Papier nur, wenn sie im konkreten Fall angemessen ist und der Kunde zustimmt.

Nach § 61 Absatz 1 VVG befragst du den Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen, berätst ihn, begründest deinen Rat und hältst das fest. Diese Dokumentation muss den Kunden nach § 62 Absatz 1 VVG vor dem Vertragsabschluss erreichen, klar, verständlich und in Textform. Berätst du mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO zu Finanzanlagen, gilt ein eigenes Regelwerk: Dort steht seit 2020 die Geeignetheitserklärung nach § 18 FinVermV an der Stelle des früheren Beratungsprotokolls.

Diese Teile wirken wie Bürokratie, wenn man sie abhakt. Erklär stattdessen in einem Satz, warum sie da sind: „Damit du jederzeit nachlesen kannst, worauf mein Rat beruht.“ Das kostet zehn Sekunden und verändert den Ton des ganzen Gesprächs.

Der Ablauf in fünf Blöcken

Sechzig Minuten reichen, wenn sie eine Struktur haben. Die Zeitangaben sind ein Vorschlag, keine Stoppuhr:

  1. Ankommen und Rahmen, 5 Minuten: Anlass benennen, Ablauf und Dauer ansagen, Erstinformation übergeben.
  2. Lage aufnehmen, 20 Minuten: offene Fragen, mitschreiben, nicht bewerten. Hier redet der Kunde.
  3. Wünsche ordnen, 10 Minuten: das Gehörte zurückspiegeln und den Kunden selbst priorisieren lassen.
  4. Einordnung geben, 15 Minuten: zwei oder drei Punkte, die du siehst – keine Produktvorstellung.
  5. Nächster Schritt, 10 Minuten: konkreter Termin mit Datum, Liste der fehlenden Unterlagen, Dokumentation ankündigen.

Die Fragen, die etwas verändern

Der Block „Lage aufnehmen“ steht und fällt mit den Fragen. Diese sechs bringen mehr als jede Bedarfsanalyse mit Formular:

  • Was hat dich dazu gebracht, gerade jetzt einen Termin zu machen?
  • Was soll in zwölf Monaten anders sein als heute?
  • Was hat dich bei früheren Beratungen gestört?
  • Wer entscheidet das am Ende mit dir zusammen?
  • Was müsste passieren, damit du die Stunde heute als gut investiert empfindest?
  • Gibt es einen Betrag im Monat, den du auf keinen Fall überschreiten willst?

Wenn der Kontakt aus einer Empfehlung kam

Nenn den Empfehler im ersten Satz. Der Empfohlene weiß ohnehin, von wem er kommt – er hat die Nachricht von ihm bekommen. Ihn nicht zu erwähnen, wirkt seltsam, ihn zu oft zu erwähnen, wirkt nach Druck.

Und dann lass die Empfehlung liegen. Der Empfohlene schuldet dir nichts, nur weil sein Bekannter dich mag. Genau dieses Gefühl von Schuld ist der Grund, warum viele Empfehlungsgespräche steif beginnen. Sag früh, dass ein Nein völlig in Ordnung ist, und meine es.

Nach dem Termin bekommt der Empfehler eine kurze Rückmeldung – ohne jeden Inhalt. „Wir haben gesprochen, danke dir“ reicht. Alles Weitere gehört dem Empfohlenen und niemandem sonst.

In Bestandsgold hängt die Belohnung genau daran: Sie wird erst ausgelöst, wenn das Gespräch stattgefunden hat. Nicht bei der Weiterleitung, nicht bei der Terminbuchung.

Was Vorbereitung nicht leisten kann

Zu viel Vorbereitung macht taub. Wer mit einer fertigen Hypothese in den Termin geht, hört nur noch das, was hineinpasst. Die Liste oben soll dich handlungsfähig machen, nicht deine Meinung fertig haben.

Vorbereitung verhindert auch keine Absage. Ein Erstgespräch, das nicht stattfindet, ist an anderer Stelle verloren gegangen – meistens zwischen Buchung und Termin. Eine kurze Erinnerung am Vortag hilft mehr als die beste Agenda.

Und nicht jedes Erstgespräch soll weitergehen. Ein sauber begründetes Nein am Ende von 60 Minuten ist ein gutes Ergebnis: Es spart dir zwei Folgetermine und dem Kunden das Gefühl, überredet worden zu sein. Bei einem Empfohlenen schützt es zusätzlich die Beziehung zu dem, der ihn geschickt hat.

Welche Pflichten in deinem Fall konkret gelten, hängt von deiner Erlaubnis ab – § 15 VersVermV, § 61 und § 62 VVG betreffen die Versicherungsvermittlung, für Finanzanlagen und Immobiliardarlehen gelten eigene Vorschriften. Im Zweifel klärt das ein Anwalt, nicht eine Checkliste.

Zuletzt geprüft am 09. September 2026.

Häufige Fragen

Was Berater dazu meistens fragen

Häufige Fragen

Wie lange sollte ein Erstgespräch dauern?

Sechzig Minuten sind ein guter Standard. Unter 45 Minuten bleibt zu wenig Zeit, um Wünsche und Bedürfnisse so aufzunehmen, wie § 61 VVG es verlangt. Über 90 Minuten lässt die Aufmerksamkeit auf beiden Seiten nach, und die Entscheidung am Ende wird schlechter. Sag die Dauer zu Beginn an und halte sie ein – das allein erhöht die Bereitschaft, einen zweiten Termin zu vereinbaren.

Was gehört in die Erstinformation?

Nach § 15 VersVermV: dein Name und deine betriebliche Anschrift, dein Status als Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater, ob du berätst, wie du vergütet wirst, deine Registernummer samt Anschrift des Vermittlerregisters und die zuständige Schlichtungsstelle. Die Grundform ist nach § 16 VersVermV das Papier; eine PDF-Datei geht nur, wenn sie angemessen ist und der Kunde zustimmt. Beginnt der Kontakt am Telefon, reichst du die Angaben unmittelbar danach nach.

Soll ich im Erstgespräch schon Produkte zeigen?

Nur, wenn der Kunde ausdrücklich danach fragt. Ein Produkt, das vor der Aufnahme der Wünsche und Bedürfnisse auf dem Tisch liegt, lässt sich später schwer wieder herunternehmen, und du kannst deinen Rat nach § 61 VVG noch gar nicht begründen. Beschreibe stattdessen den Weg: was du prüfen wirst und wann er ein Ergebnis bekommt.

Wie bereite ich ein Videogespräch anders vor?

Schick den Link am Vortag und frag im selben Zug, ob du ihm die Erstinformation als PDF-Datei schicken darfst – ohne seine Zustimmung bleibt es beim Papier. Teste Kamera, Ton und Bildschirmfreigabe vorher, nicht in der ersten Minute. Plane kürzere Blöcke, weil die Aufmerksamkeit am Bildschirm schneller nachlässt, und halte eine Telefonnummer bereit, falls die Technik aussteigt. Rechne fest damit, dass das irgendwann passiert.

Was mache ich, wenn der Empfohlene nur aus Gefälligkeit da ist?

Sprich es an, sobald du es merkst. Ein Satz wie „Ich habe den Eindruck, das Thema ist bei dir gerade nicht dran – sollen wir hier aufhören?“ gibt beiden die Zeit zurück. Wer stattdessen weitermacht, riskiert zwei Dinge: einen Kunden, der nie wieder ans Telefon geht, und einen Empfehler, der es beim nächsten Mal bleiben lässt.

Empfehlungen sind kein Zufall, sondern ein Ablauf.

Bestandsgold schlägt dir täglich die Kunden vor, bei denen es sich gerade lohnt. Du gibst frei, den Rest macht das System.