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Kurz beantwortet

Was ist eine warme Empfehlung?

Eine warme Empfehlung ist ein Kontakt, mit dem dein Kunde vorher gesprochen hat, sodass die Person weiß, wer du bist, und sich selbst bei dir meldet – im Gegensatz zur bloß weitergegebenen Telefonnummer.

Ausführlich

Die längere Antwort

Warm beschreibt nicht, wie gut jemand dich kennt, sondern wie er bei dir landet. Bei einer warmen Empfehlung hat dein Kunde vorher mit der Person gesprochen: Er hat gesagt, dass er zufrieden ist, wobei du ihm konkret geholfen hast, und gefragt, ob er den Kontakt herstellen darf. Die Person weiß also schon vor dem ersten Wort mit dir, wer du bist und warum sie sich meldet. Genau das macht das Erstgespräch zu einem anderen Gespräch.

Die kalte Variante sieht harmlos aus und ist das eigentliche Problem: Der Kunde gibt dir eine Nummer, du rufst an. Der Angerufene hat nie zugestimmt. Ein Werbeanruf bei einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung verstößt gegen § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG und kann nach § 20 UWG mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Die Einwilligung muss vom Angerufenen selbst kommen. Dein Kunde kann sie nicht für ihn erteilen, egal wie eng die beiden befreundet sind.

Daraus folgt die richtige Reihenfolge, und sie ist unbequem: Du bekommst keine Adresse, du bekommst eine Rückmeldung. Dein Kunde spricht mit der Person, die Person meldet sich bei dir – über ein Formular, eine Terminbuchung oder einen Rückrufwunsch, den sie selbst bestätigt. Erst dann existiert dieser Kontakt für dich. Ein Ablauf, bei dem dein Kunde den Link selbst über seinen eigenen Messenger verschickt, erzwingt genau diese Reihenfolge, statt sie dem guten Willen zu überlassen.

Der zweite Grund, warum warm besser funktioniert, ist inhaltlich. Dein Kunde nennt einen Anlass: Der Bruder baut, die Kollegin wechselt den Job, die Eltern sortieren die Vorsorge. Damit kommt nicht nur ein Name, sondern ein Thema und ein Zeitpunkt. Ein Erstgespräch, das mit einem konkreten Anlass startet, braucht keine Aufwärmphase und keine Bedarfsweckung. Deshalb ist die Frage nach dem Anlass wichtiger als die Frage nach der Anzahl – drei Namen ohne Anlass sind weniger wert als einer mit.

  • Die Person meldet sich selbst bei dir, du musst sie nicht suchen.
  • Sie kennt deinen Namen und weiß, über wen sie kommt.
  • Sie nennt von sich aus einen Anlass und nicht nur „mal informieren“.
  • Dein Kunde hat dir gesagt, dass er bereits gesprochen hat – nicht nur, dass er es vorhat.

Grundlage

Worauf sich das stützt

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG (Telefonwerbung nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers), § 20 UWG (Bußgeld bis 300.000 Euro) und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung als Rechtsgrundlage). Ob eine konkrete Ansprache zulässig ist, beurteilt im Einzelfall ein Anwalt.

Zuletzt geprüft am 09. September 2026.

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