Zum Inhalt springen

Kurz beantwortet

Was mache ich, wenn der Empfohlene nicht abschließt?

Der Fall ist trotzdem sauber abgeschlossen: Du dokumentierst die Beratung wie bei jedem anderen Termin, dein Kunde bekommt seine Belohnung, weil das stattgefundene Gespräch belohnt wird und nicht der Abschluss, und der Empfohlene wandert mit dem, was er dir erlaubt hat, in die Wiedervorlage.

Ausführlich

Die längere Antwort

Wenn der Empfohlene nicht abschließt, ist das kein Betriebsunfall, sondern ein üblicher Ausgang. Deine Pflichten ändern sich dadurch nicht. Du hast beraten, also dokumentierst du: den Anlass, den Wunsch des Kunden, deinen Rat und die Begründung. Diese Dokumentation schützt dich Jahre später, gerade dann, wenn nichts zustande gekommen ist.

Die Belohnung hängt am Gespräch, nicht am Abschluss. Dafür gibt es einen praktischen Grund: Würdest du erst bei Abschluss belohnen, hätte dein Kunde ein wirtschaftliches Interesse am Ergebnis eines Termins, an dem er nicht beteiligt ist. Das erzeugt Druck im Gespräch, und aus einem Tipp wird eine Beteiligung am Verkauf. Was du deinem Kunden überhaupt geben darfst, ist eine zweite Frage und hängt an deiner Erlaubnis.

Deinem Kunden gegenüber gilt Schweigen über die Inhalte. Du darfst bestätigen, dass der Termin stattgefunden hat, mehr nicht. Was besprochen wurde, ob es einen Vertrag gibt, welche Summen im Raum standen: nichts davon geht den Empfehler etwas an. Auch ein „hat leider nicht geklappt“ ist schon eine Aussage über den Empfohlenen. Bedanke dich, ohne zu berichten.

Setz eine Wiedervorlage, aber prüfe vorher, worauf du dich beim nächsten Kontakt stützt. Der Empfohlene hat sich einmal selbst gemeldet. Daraus wird keine dauerhafte Erlaubnis für Werbeanrufe. Halte fest, was er dir für welchen Kanal erlaubt hat, und notiere den Grund für den nächsten Kontakt: ein Vertragsende, ein Termin, den er selbst genannt hat, eine offene Frage.

Zum Schluss der unbequeme Teil. Häufen sich Gespräche ohne Ergebnis, liegt es selten am Empfohlenen. Dann stimmt meist die Erwartung, mit der er in den Termin geht. Prüfe, was in der verschenkten Erstberatung versprochen wird und ob der Empfehler dieselbe Erwartung weitergibt. Zähle deshalb nicht nur Abschlüsse, sondern auch, wie viele Empfohlene überhaupt erscheinen.

  • Termin hat stattgefunden: Belohnung für den Empfehler auslösen.
  • Beratung dokumentieren, auch ohne Abschluss.
  • Dem Empfehler danken, ohne Inhalte zu nennen.
  • Wiedervorlage mit Anlass und dem Kanal setzen, für den eine Einwilligung vorliegt.

Grundlage

Worauf sich das stützt

Die Beratungs- und Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers steht in § 61 VVG, die Erlaubnis selbst in § 34d GewO. Was du dem Empfehler geben darfst, richtet sich für Versicherungsvermittler nach § 48b VAG, der Sondervergütungen an Versicherungsnehmer, versicherte Personen und Bezugsberechtigte untersagt. Werbeanrufe bei Verbrauchern brauchen eine vorherige ausdrückliche Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, jede weitere Verarbeitung der Daten eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Wie das für dich konkret ausgeht, beurteilt im Zweifel ein Anwalt.

Zuletzt geprüft am 09. September 2026.

Aus einer Antwort wird noch kein Termin.

Bestandsgold macht aus zufriedenen Kunden Empfehlungen – mit Vorschlägen, die du in dreißig Sekunden freigibst.