Die längere Antwort
Ohne Bestand fehlt dem Empfehlungsmarketing der Rohstoff. Eine Empfehlung ist ein Urteil über eine erlebte Beratung. Wer noch niemanden beraten hat, hat nichts, worüber jemand urteilen könnte. Keine Software ersetzt diesen Schritt, auch keine mit fertigen Textvorschlägen.
Drei Quellen tragen in dieser Phase. Erstens dein persönliches Umfeld als Türöffner: Menschen, die dich kennen, können dich weiterreichen, ohne selbst bei dir abgeschlossen zu haben. Zweitens Kooperationen mit Berufsgruppen, die dieselben Kunden betreuen, etwa Steuerberater oder Immobilienmakler. Drittens jedes geführte Erstgespräch, auch das ohne Abschluss.
Bei Kooperationen zahlt sich ein klarer Ablauf aus: Wer spricht den Kunden an, was genau sagt er, und wie kommt der Kontakt zu dir zurück? Ohne diese Absprache bleibt es bei gegenseitigen Absichtserklärungen. Klär vorher auch, ob für vermittelte Kontakte Geld fließen soll. Für Steuerberater ist das berufsrechtlich heikel, das prüft dein Gegenüber bei seiner Kammer.
Die Versuchung ohne Bestand ist der kalte Anruf, und genau dort liegt die Grenze. Werbeanrufe bei Verbrauchern setzen eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus. Ein Empfohlener wird dadurch nicht zum Freiwild: Er muss sich selbst melden oder selbst zustimmen. Wer diesen Punkt am Anfang übergeht, baut sich ein Risiko ein, das später teuer wird.
Baue vom ersten Tag an die Daten auf, die du später brauchst. Anrede und bevorzugter Kanal, das Datum des letzten persönlichen Kontakts, ein Vermerk zur Zufriedenheit, jeder Anlass mit Datum. Diese Felder kosten dich heute Minuten. In zwei Jahren entscheiden sie darüber, ob eine Software dir überhaupt etwas vorschlagen kann.
Zur Software: Bestandsgold schlägt dir täglich Kunden aus deinem Bestand vor. Ohne Bestand ist diese Liste am zweiten Tag leer. Sinnvoll wird Software, sobald du mehr Kunden betreust, als du im Kopf behalten kannst. Vorher ist deine Zeit im Aufbau besser angelegt.
- Anrede und Kanal: Wie sprichst du diesen Menschen an, und wo erreichst du ihn am besten?
- Letzter persönlicher Kontakt mit Datum. Ein Serienbrief zählt dafür nicht.
- Zufriedenheit in einer einfachen Stufe, direkt nach dem Gespräch notiert.
- Anlässe mit Datum: Vertragsbeginn, Umzug, Nachwuchs, Jobwechsel.
Worauf sich das stützt
Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung gelten nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG als unzumutbare Belästigung und sind damit unzulässig; gegenüber sonstigen Marktteilnehmern genügt eine zumindest mutmaßliche Einwilligung. Jede Verarbeitung der Daten eines Empfohlenen braucht zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO.
Fundstellen
Die Gesetzestexte stehen beim Bundesministerium der Justiz, die Artikel der Datenschutz-Grundverordnung bei dsgvo-gesetz.de.
- Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag deinen Anwalt. ↩