Handwerk
Kundendaten importieren, ohne Chaos zu erzeugen
Welche Felder du wirklich brauchst, wie du die Datei vorbereitest und was die DSGVO dabei von dir verlangt.
Kurz gesagt
- Ein Import gelingt, wenn du vorher entscheidest, welche Felder du wirklich brauchst – nicht, wenn du alles mitnimmst, was der Export hergibt.
- Für den Start reichen Anrede, Vor- und Nachname, ein Kontaktkanal und der Beginn der Kundenbeziehung.
- Exportiere als CSV in UTF-8 und prüfe Trennzeichen, Datumsformat und Telefonnummern, bevor du hochlädst. Teste zuerst mit zwanzig Zeilen.
- Dubletten löst du vor dem Import. Zwei Datensätze für denselben Menschen bedeuten später zwei Nachrichten an dieselbe Person.
- Der Import ist eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO: Zweck, Rechtsgrundlage und Löschfristen gehören ins Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO.
Kundendaten importieren: was dabei wirklich passiert
Kundendaten importieren klingt nach einem Knopf. Tatsächlich treffen zwei Systeme aufeinander, die unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was ein Kunde ist.
Dein Maklerverwaltungsprogramm denkt in Verträgen. Es liefert dir eine Zeile pro Police, oft mit demselben Menschen in vier Zeilen. Ein Programm für Kundenansprache denkt in Personen. Es braucht eine Zeile pro Mensch, mit einem Kanal, über den du ihn erreichst. Die Übersetzung zwischen beiden Sichten ist der eigentliche Import.
Die Feldzuordnung erledigt diesen Teil: Du sagst einmal, welche Spalte deiner Datei welchem Feld entspricht. Alles, was danach schiefgeht, hat seine Ursache fast immer in der Datei – nicht im Programm.
Welche Felder du brauchst und welche nicht
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO nennt das Datenminimierung: nur, was für den Zweck erforderlich ist. Das ist hier kein bürokratischer Zusatz, sondern der Grund, warum der Import überhaupt in einer halben Stunde fertig wird. Jede Spalte, die du mitnimmst, musst du auch pflegen, schützen und irgendwann löschen.
Halte dich an drei Gruppen und entscheide für jede Spalte bewusst.
- Notwendig: Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail oder Mobilnummer, Beginn der Kundenbeziehung.
- Nützlich für die Sortierung: Vertragstyp, Geburtsdatum, Datum des letzten Kontakts, betreuender Berater.
- Nicht importieren: Gesundheitsdaten, Bank- und Zahlungsdaten, Vertragsnummern fremder Gesellschaften, Freitextnotizen mit Wertungen über den Kunden.
Die Datei vorbereiten: sechs Prüfungen vor dem Hochladen
Diese sechs Punkte fangen den Großteil aller misslungenen Importe ab. Sie kosten zusammen zwanzig Minuten und sparen einen Nachmittag.
- Zeichensatz UTF-8 wählen. Sonst werden aus ä, ö, ü und ß Fragezeichen oder Kästchen – und zwar in der Anrede, die dein Kunde später liest.
- Trennzeichen prüfen. Excel schreibt in der deutschen Version standardmäßig Semikolon statt Komma. Sieh die Datei einmal in einem einfachen Texteditor an.
- Eine Zeile pro Person herstellen, nicht pro Vertrag. Vier Policen desselben Kunden werden ein Datensatz mit vier Vertragstypen.
- Telefonnummern vereinheitlichen, am besten im Format +49 mit anschließender Nummer ohne führende Null und ohne Leerzeichen.
- Ein einziges Datumsformat verwenden, idealerweise JJJJ-MM-TT. Sonst wird aus dem 3. April der 4. März, weil Tag und Monat vertauscht gelesen werden.
- Kopfzeile mit eindeutigen Spaltennamen setzen und leere Spalten löschen, bevor du hochlädst.
Dubletten vorher lösen, nicht hinterher
Dubletten sind der teuerste Fehler beim Import, weil er erst sichtbar wird, wenn dein Kunde dieselbe Nachricht zweimal bekommt. Danach ist eine Entschuldigung fällig, und die Zufriedenheit, um die es eigentlich geht, ist schlechter als vorher.
Entscheide vor dem Import, woran du eine Dublette erkennst. Die Mobilnummer ist das schärfste Merkmal, die E-Mail das gebräuchlichste, Name plus Geburtsdatum das robusteste bei fehlenden Kontaktdaten. Achte auf Eheleute mit einer gemeinsamen E-Mail-Adresse: Das sind zwei Personen, keine Dublette, und sie brauchen unterschiedliche Anreden.
Bestandsgold erkennt Dubletten beim Import und zeigt sie dir an. Was mit einem Treffer passiert, entscheidest du – automatisch zusammengeführte Kunden sind hinterher schwer zu reparieren.
Nach dem Import beginnt die Arbeit, die den Unterschied macht
Ein importierter Bestand ist noch kein nutzbarer Bestand. Drei Felder entscheiden darüber, ob die Vorschläge, die du danach bekommst, etwas taugen: die Anrede, der Kanal und die Zufriedenheit.
Die Anrede kommt aus dem Altsystem selten sauber. Prüfe eine Stichprobe, gerade bei Titeln und bei Doppelnamen. Der Kanal entscheidet, ob dein Kunde eine E-Mail oder eine Nachricht auf dem Handy bekommt – beides wirkt völlig unterschiedlich. Die Zufriedenheit kennst nur du, sie steht in keinem Export.
Genau diese drei Felder speisen später die tägliche Auswahl. Fehlt die Zufriedenheit, bleibt von der Sortierung nur das Datum übrig, und dir werden morgens die ältesten Kontakte vorgelegt statt der richtigen. Ein Bestand ohne dieses Feld ist deshalb importiert, aber nicht nutzbar.
Datenschutz beim Import
Ein Import ist eine Verarbeitung nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO, und er verändert oft den Zweck. Daten, die du zur Verwaltung von Verträgen erhoben hast, nutzt du danach für Ansprache. Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO verlangt Zweckbindung, Art. 6 Abs. 4 DSGVO regelt, wann eine Zweckänderung zulässig ist. Nimm diesen Zweck ausdrücklich in dein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO auf.
Mit dem Anbieter, der die Daten für dich verarbeitet, brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Sieh dabei nach, welche Unterauftragnehmer darin stehen. Bei Bestandsgold läuft die Anwendung in Frankfurt, die Verbindung ist verschlüsselt und die Mandanten sind auf Datenbankebene getrennt – die Datenbank selbst steht derzeit aber bei einem US-Anbieter in Virginia, dazu kommen Dienstleister mit US-Bezug für Versand, Zahlung und Textvorschläge.
Und eine Trennung, die gern verwischt wird: Ob du die Daten haben darfst, entscheidet die DSGVO. Ob du damit anrufen oder mailen darfst, entscheidet § 7 UWG. Ein sauberer Import macht aus fehlenden Einwilligungen keine vorhandenen.
Was schiefgehen kann und wo dieser Text endet
Nicht jedes Verwaltungsprogramm gibt seine Daten freiwillig heraus. Manche liefern nur PDF-Listen oder Exporte mit fest verdrahteten Spalten. Frag in dem Fall den Anbieter nach einem CSV-Export und sieh in deinen Vertrag. Die DSGVO regelt dazu nur den Schluss: Nach Art. 28 Abs. 3 lit. g löscht oder übergibt ein Auftragsverarbeiter die Daten am Ende nach deiner Wahl. Ob du sie mitten im Betrieb als Datei bekommst, richtet sich nach dem, was du vereinbart hast. Abtippen ist keine Alternative, weil Tippfehler in Telefonnummern erst beim Versand auffallen.
Rechne außerdem damit, dass der erste Import nicht der letzte ist. Üblich sind zwei Durchgänge: einer mit zwanzig Testzeilen, um die Feldzuordnung zu prüfen, und danach der vollständige. Wenn dein Programm Importe rückgängig machen kann, probiere das einmal aus, bevor du es brauchst.
Die datenschutzrechtliche Einordnung oben ist eine Orientierung, keine Prüfung deines Falls. Ob eine Zweckänderung in deinem Bestand zulässig ist und welche Löschfristen du festlegst, gehört zu deinem Datenschutzbeauftragten oder zu einem Anwalt für Datenschutzrecht.
Zuletzt geprüft am 09. September 2026.
Häufige Fragen
Was Berater dazu meistens fragen
Häufige Fragen
Welches Dateiformat brauche ich für den Import?
Eine CSV-Datei in UTF-8 oder eine Excel-Datei. Bei CSV ist das Trennzeichen die häufigste Fehlerquelle: Die deutsche Excel-Version speichert standardmäßig mit Semikolon, viele Programme erwarten ein Komma. Öffne die Datei einmal in einem Texteditor und sieh nach, was tatsächlich drinsteht. Prüfe im selben Schritt, ob Umlaute korrekt dargestellt werden – sonst stimmt der Zeichensatz nicht.
Welche Felder sind wirklich Pflicht?
Anrede, Vorname, Nachname, ein Kontaktkanal (E-Mail oder Mobilnummer) und der Beginn der Kundenbeziehung. Alles Weitere verbessert nur die Sortierung: Vertragstyp, Geburtsdatum und das Datum des letzten Kontakts. Gesundheitsdaten, Bankverbindungen und Vertragsnummern fremder Gesellschaften gehören nicht in ein Programm für Kundenansprache – Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO verlangt, dass du dich auf das Erforderliche beschränkst.
Wie erkenne ich Dubletten zuverlässig?
Lege vorher ein Merkmal fest. Die Mobilnummer ist am eindeutigsten, die E-Mail am gebräuchlichsten, Name plus Geburtsdatum hilft, wenn Kontaktdaten fehlen. Vorsicht bei Eheleuten mit gemeinsamer E-Mail-Adresse: Das sind zwei Personen mit unterschiedlicher Anrede, keine Dublette. Bestandsgold zeigt dir erkannte Dubletten beim Import an; entschieden wird nicht automatisch.
Darf ich alle importierten Kunden anschreiben?
Nein, das ist eine getrennte Frage. Der Import regelt, ob du die Daten verarbeiten darfst – dafür brauchst du eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und musst die Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO bedenken. Ob du anrufen oder mailen darfst, richtet sich nach § 7 UWG und hängt an einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung beziehungsweise an der Bestandskundenausnahme des § 7 Abs. 3 UWG für E-Mail. Ein vollständiger Import ersetzt keine Einwilligung.
Was mache ich, wenn mein Verwaltungsprogramm keinen Export anbietet?
Frag den Anbieter ausdrücklich nach einem CSV-Export und sieh nach, was dein Vertrag zur Herausgabe sagt. Aus der DSGVO folgt nur Art. 28 Abs. 3 lit. g: Am Ende der Verarbeitung löscht oder übergibt ein Auftragsverarbeiter die Daten nach deiner Wahl. Führt das nicht weiter, prüfe, ob eine Schnittstelle oder ein Berichtsmodul die Felder als Tabelle ausgeben kann. Abtippen ist die schlechteste Variante, weil Fehler in Telefonnummern erst beim ersten Versand sichtbar werden.
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Empfehlungen sind kein Zufall, sondern ein Ablauf.
Bestandsgold schlägt dir täglich die Kunden vor, bei denen es sich gerade lohnt. Du gibst frei, den Rest macht das System.